Hallo,
da der Betriebsrat in einem Betrieb mit ca. 3.000 Beschäftigten aus 21 oder gar 23 Mitgliedern besteht ist eigentlich nicht davon auszugehen, das ein komplettes Gremium befangen ist. Wahrscheinlich gibt darüber hinaus auch noch verschiedene Listen/Fraktionen in so einem großen Gremium.
Relativ logisch ist jedoch, dass einzelne Gremiumsmitglieder naturgemäß die Interessen ihres Wahlbereichs (also Abteilung, Standort, Beschäftigtengruppe usw) schwerpunktmäßig vertreten (dafür werden sie ja auch von dort entsandt/gewählt). Wenn nun dieser Wahlbereich z.B. aufgrund seiner Beschäftigtenzahl (oder weil aus anderen Abteilungen nicht genügend Kandidat/innen zur Verfügung standen) eine Sitzmehrheit in einem Gremium hat können natürlich gewisse Themen auch von so einer Gruppe dominiert werden. Dies ist aber in der Politik (s. Bundestag) auch nicht anders. Minderheiten bzw deren Interessen kommen dann sehr oft zu kurz.
Ob Euer Betriebsrat sich auch für Minderheitenangelegenheiten engagiert kann aus der Ferne (gilt ggf auch für Beschäftigte im Betrieb) oftmals nicht oder nur schwer wahrgenommen werden. Beschäftigte die das Gefühl haben, dass ein Betriebsrat sich nicht um ihre Belange kümmert, sollten hier gezielt Anträge/Fragen stellen und sich Positionen erklären lassen. Vielleicht gibt es ja Aktivitäten oder Hinderungsgründe, die im Betrieb nicht bekannt sind. Darüber hinaus ist eine Betriebsversammlung das Forum, wo Beschäftigte ihre Fragen einbringen können. Hierbei sollte aber nicht vergessen werden, dass der Verursacher für die meisten Probleme im Betrieb nicht der Betriebsrat, sondern der Arbeitgeber ist. Aus der Anfrage entnehme ich, dass es u.a. um Umstrukturierungen geht. In dieser Frage liegt die Organisationsgewalt allein beim Arbeitgeber (verfügt über sein Eigentum). Über einen Interessenausgleich hat ein Betriebsrat nur begrenzte Möglichkeiten und ein Sozialplan lindert lediglich die Folgen etwas. Verhindern kann ein BR Organisationänderungen nicht. In den meisten Fällen scheitern Vorschläge und Initiativen eines Betriebsrates an der Blockadehaltung von Arbeitgebern.
Fazit: Betriebsräte handeln auf Grundlage von Beschlüssen/Abstimmungen, die in einer Sitzung gefasst werden und somit demokratisch zustande kommen. Hier kann also schwerlich von einer Befangenheit eines ganzen Gremiums ausgegangen werden. Klar ist jedoch, dass Mehrheiten (wie in der Politik auch) zu bestimmten Schwerpunkten in der Arbeit/Politik führen.
Gruß Gerd