um einen vom Verein getrennten Geschäftsbetrieb zu Gründen und um Grundstücke einzutragen ist es dazu möglich eine Limmeted zu gründen und wie sinvol ist das
Hi !
Ohne jetzt im Vereinsrecht nachgeprüft zu haben, ob es für einen (gemeinnützigen) Verein überhaupt zulässig ist, Anteile an Kapitalgesellschaften zu halten, dürfte sich seit Einführung der deutschen UG (haftungsbeschränkt) die Frage der Gründung einer (englichen) Ltd. für Zwecke der Geschäftemacherei in Deutschland eigentlich erübrigt haben. Beide Gesellschaftsformen werden in Deutschland gleich behandelt.
Bei der Ltd. kommt jedoch noch hinzu, dass neben dem deutschen Recht zusätzlich auch noch britisches Recht anzuwenden ist. So hatte der BGH gerade erst entschieden, dass für Streitigkeiten zwischen den (deutschen) Gesellschaftern einer (britischen) Ltd. nicht die deutschen sondern die Gerichte zuständig sind.
Wenn jemand also Spass daran hat, sich neben den deutschen Regelungen auch immer noch des britische Pendant anzutun, dem ist eine Ltd. sicherlich ans Herz zu legen. Allen anderen sollte für die Geschäfte in Deutschland die UG (haftungsbeschränkt) empfohlen werden.
BARUL76
um einen vom Verein getrennten Geschäftsbetrieb zu Gründen und
um Grundstücke einzutragen ist es dazu möglich eine Limmeted
zu gründen und wie sinvol ist das
Danke ! Klarr ist schon Doof sich noch mit Englischen Gesetzen und Vorschriften zu befassen aber vieleicht ist gerade deshalb es möglich ohne Notar Beteiligungen zu verkaufen … Und gerade Weil wir obwohl wir theoretisch Grundbesitz besitzen können und es praktisch nicht geht kam die Idee ja und kann ein BGB-Verein eine Gmbh oder das ding was Sie empfehlen gründen.
aber Danke
J.M.