Kann ein Durchgangsarzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen und den Patienten gleichzeitig für arbeitsfähig (im Arztbericht) erklären?

Ich hatte einen Arbeitsunfall mit dem Fahrrad auf dem Nachhauseweg von der Arbeit, habe jetzt an der linken Hand einen Gips und nehme 3 mal täglich 600 mg Ibuflam wegen der Schmerzen aufgrund eines durch den Sturz ausgelösten Bandscheibenvorfalls. Entsprechend müde und kaputt bin ich.
Ich unterrichte 8 Stunden täglich Erwachsene bei einem Unternehmen (also nicht in einer Schule), habe viel Vorbereitungsarbeiten, muss alle Arbeitsunterlagen zusammensuchen, zusammenstellen und kopieren etc., und Nachbereitungsaufgaben. Zudem unterrichte ich an zwei verschiedenen Orten, muss also in der kurzen Mittagspause den Unterrichtsraum wechseln bzw. zu einer anderen Adresse fahren.
Der D-Arzt meinte, arbeiten wäre ja kein Problem als Lehrer. Ich erzählte ihm von meinem stressigen Job und dass ich durch die Schmerzmittel so müde und kaputt bin und dazu auch noch gehandicapt wegen des Gipses.
Er hat mich jetzt krankgeschrieben, hat mich aber im Arztbericht für arbeitsfähig erklärt. Geht das?

Entschuldige bitte, aber warum genau hast du das nicht den Arzt gefragt?

Hallo,
ja, das frage ich dich auch, genau wie es Christa getan hat. Grundsätzlich ist allerdings zu sagen, dass das schon ein Widerspruch ist - entweder man ist arbeitsunfähig oder nicht, beides zusammen geht nicht. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass er dokumentiert hat, dass eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund des Arbeitsunfalls nicht mehr vorliegt sondern eben wegen einer anderen Erkrankung, aber das ist nur eine Vermutung.
Gruss
Czauderna

Hallo,

aber der Gipsarm kommt doch von dem Wegeunfall (es war ja kein Arbeitsunfall, auch wenn es im Endeffekt die gleichen Folgen hat), und auch der Bandscheibenvorfall wurde offensichtlich dadurch ausgelöst.

Im Zweifelsfall würde ich direkt bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anfragen.

Gruß
Christa

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Den Arztbericht habe ich erst vorhin erhalten, den Arzt habe ich nicht mehr erreicht und werde ihn frühestens Montag erreichen.

Arbeitsunfall heisst auch ein Unfall auf dem Weg zur oder von der Arbeit. Also beides, Handverletzung und Bandscheibenvorfall ist durch den Unfall ausgelöst.

Gibt es einen Arzt oder Juristen unter uns, der sich mit so einem Fall auskennt?

Was ist denn das für ein D-Arzt?
Bandscheibenvorfälle verursachen tierische Schmerzen und da sind 3x tgl. 600 mg Ibu nicht unbedingt das Mittel der Wahl. Geh zu einem Orthopäden, lass Dich da wegen des Vorfalls fachmedizinisch behandeln UND krank schreiben. ramses90

Hallo Christa,
ja, natürlich - vielleicht ist es ja auch nur ein Irrtum des Arztes gewesen (falsches Kreuz gesetzt), meine Vermutung, keine Feststellung - der Arzt meinte vielleicht, dass er wegen seiner Beschwerden „…durch die Schmerzmittel so müde und kaputt bin“ noch arbeitsunfähig ist, aber wegen der Unfallfolgen eben nicht mehr - wobei, wenn der Bandscheibenvorfall tatsächlich durch den Unfall ausgelöst wurde, dann sollte das ein D_Arzt auch berücksichtigen und da gibt es dann nur die weitergehende AU und als Auslöser der Wege/Arbeitsunfall. Auch ein Arzt kann hier keine Ferndiagnose stellen und was soll ein Jurist (Rechtsanwalt) da raten - wahrscheinlich erst mal wie Eingangs unsere Frage schon laute - warum wurde der D_Arzt nicht direkt befragt.
Gruss
Czauderna

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Wenn es ein Wegeunfall war, darf man eben NICHT einfach zu einem Orthopäden gehen, es MUSS ein Durchgangsarzt sein.

Es gibt allerdings auch Orthopäden, die Durchgangsärzte sind.

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Du bist doch erstmal krank geschrieben, warte einfach bis Montag und kläre das mit dem Arzt, alles andere ist nur Kaffeesatzleserei.

Eben und dahin soll er gehen! Mir ist durchaus bewußt, dass man bei einem Arbeits- oder Wegeunfall nur D- Ärzte aufsuchen darf und die gibt´s eben nicht nur im chirurgischen Bereich wie hier scheinbar geschehen. Schon der Versuch seitens des derzeitigen D-Arztes den Menschen mit ´nem frischen Bandscheibenvorfall und eingegipstem li. Arm zur Arbeit zu schicken, spricht Bände über ihn! Kaum zu glauben. ramses90

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Das ist schon eine sehr abwegige Vermutung und wenn die zuträfe, müßte der Patient sich ja garnicht mehr um irgendwelche D-Ärzte kümmern sondern könte dann den Arzt ohne D Zulassung aufsuchen zu dem er möchte und nicht zu dem er muss!

Christa hat mich überhaupt nichts gefragt, sie hat eine Feststellung getroffen nämlich diese, dass ich den D- Arzt Orthopäden nicht ausdrücklich erwähnt habe! Es war mein Fehler nicht ausdrücklich darauf hinzuweisen weil ich der Annahme war, dass ein Wegeverunfallter das selbst weiss. ramses90

Hä? Er hat doch direkt an maegre geantwortet, wieso hast du dich jetzt angesprochen gefühlt??

Dir vielleicht, dem Fragesteller aber vielleicht nicht, deswegen habe ich präzisiert, dass auch der von dir vorgeschlagene Orthopäde ein D-Arzt sein muss. In meiner Stadt gibt’s z. B. nur Chirurgen.

Hallo Ramses 90,
sorry, aber mein Beitrag ist (wahrscheinlich auch mein Fehler) unter dem deinigen gelandet - ich habe also nicht auf deinen Beitrag geantwortet. Dass meine Vermutung so abwegig ist, na ja, ich habe bei meiner Tätigkeit schon sehr, sehr viele Arbeits-und Wegeunfälle bearbeitet und auch die entsprechenden D_Arzt-Berichte gesehen, da waren schon manches mal widersprüchliche Sachen enthalten. Und noch etwas, aber nur am Rande - man muss nicht zwingend bei einem Arbeitsunfall zum D_Arzt - es gibt auch die Möglichkeit der Behandlung beim Hausarzt.
Also, nix für ungut - war ein Fehler.
Gruss
Czauderna