Hallo!
Schade, dass du dich so von Wolfgang Dreyer auf den Schlips getreten fühlst. Was er geschrieben hat, fand ich recht vernünftig. WEG ist halt wie verheiratet - wenn da nicht freiwillige Übereinstimmungen erzielt werden, können sich alle das Leben schwer machen … bis dass der Tod sie scheidet - und letztendlich verlieren alle Beteiligten, wenn die Immobilie immer mehr verkommt oder wenn jede Kleinigkeit erst gerichtlich entschieden werden muss.
Wenn die 2 Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, die in einer Zwangsgemeinschaft aneinandergebunden sind, unterschiedlichen Interessen haben, dann sind Konflikte nunmal unausweichlich. Damit muss man irgendwie umgehen (lernen) - oder versuchen die Zwangsgemeinschaft aufzulösen.
Aber weiter
„gewöhnliche Lebensdauer“, „in der Regel“ > bedeutet ja auch, dass es Ausnahmen geben kann, du hast selbst geschrieben, dass das Treppenhaus vom Renovierungszustand noch ganz o.k. war - auf die Herstellung des Zustands vor Beschädigung besteht Anspruch - man könnte sich ja auch dergestalt einigen, das C nicht für den gesamten Treppenhausneuanstrich zahlt sondern nur für einen Teil, damit C nicht mehr als den von ihm verursachten Schaden beseitigt.
keinen Schornstein im Gemeinschaftseigentum abreißen darf
darf C ja auch nicht, B könnte sogar gerichtlich durchsetzen, dass der wiederhergestellt wird - auf Kosten von C
Mit dem Entzug des Eigentums gedroht. Wäre das streng genommen möglich? Weil B seinen Pflichten als Eigentümer nicht nachkommt?
Möglich wäre das grundsätzlich, aber auch nicht so einfach > hier. Mir scheint es ziemlich unwahrscheinlich, dass die dazu erforderliche absolute Mehrheit aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer erreicht wird.
Welche Pflichten sollte B denn eigentlich verletzt haben?
Notwendigen Instandhaltungen (Erhaltung des bisher Gegebenen) wäre er verpflichtet zuzustimmen - aber Modernisierungen/Verbesserungen sind eben Beschlusssache, da kann jeder einzelne einer WEG dafür oder dagegen sein.
Es schadet ja nix, sich über gegenseitige Rechte und Pflichten zu informieren. Aber sonst kann Ich mich nur Wolfgang Dreyer anschliessen: seht zu, dass ihr zusammen die Friedenspfeife raucht und euch irgendwie zusammenrauft - nach dem Motto „wenn du mit der Maßnahme X einverstanden bist, dann bin ich auch mit der Maßnahme Y einverstanden“. Wenn erst ein Richter entscheidet, dann kostet das vorneweg ein Haufen Geld und mit der Entscheidung ist dann oft auch keiner der Beteiligten zufrieden.
Vielleicht wäre es wirklich nicht das Schlechteste gemeinschaftlich einen neutralen Bausachverständigen/Architekten hinzuzuziehen, der über Notwendiges/Sinnvolles bzw. entsprechende Alternativen berät.
Z.B. ist Nachtspeicheröfen auszumustern ja durchaus sinnvoll, zumal das Verbot ja schon beschlossen und nur wieder ausgesetzt wurde - wer weiss, was die neue Koalition nun damit veranstaltet! Aber es ist ein Riesenaufwand nachträglich ein komplettes Haus mit Zentralheizungsanlage > d.h. entsprechender Verrohrung zu versehen. Gerade wenn ein Teil der Wohnungen schon mit Alternativbeheizung (Pelletöfen) ausgestattet ist, könnte es z.B. viel mehr Sinn machen nur die Gasrohre samt Ankopplungsmöglichkeiten als Gemeinschaftsaktion durchs Haus zu ziehen und in den Wohnungen kann dann jeder Sondereigentümer völlig unabhängig vom anderen Gas-Etagenheizungen einbauen - oder es sein lassen. Das hat auch weitere Vorteile gegenüber einer Zentralheizung > keine teure Verbrauchserfassungstechnik die jedes Jahr Geld kostet, keine teuren Verbrauchsabrechnungen durch Fremdfirmen - jeder Nutzer zahlt nur was er verbraucht, und zwar direkt an den Versorger (eine Kostenvorlage des Vermieters entfällt).
Es gibt immer Lösungen wenn man will - wer gleich auf seinen Rechtschutz hinweist, klingt halt nicht so, als ob er will 