Es bestehen mehrere Reihenhäuser nebeneinnder und der Bauträger hat alle Eingangstüren gleich ausgestattet, sodass ein einheitliches Bild vorhanden ist.
Nun ist ein Reihenhaus verkauft worden und der Eingentümer hat seine Haustüre gegen eine schwarze Haustüre ausgetauscht.
Das einheitliche Bikd ist zerstört.
Eine Genehmigung bei Bauamt wurde nicht eingeholt.
Er ist Eigentümer, also gehört es ihm auch, dann kann er es verändern, gefährdet doch niemanden.
‚Udo Becker‘ hat es schon erwähnt.
Dann sollte es allen schietegal sein, solange er sich keine Hakenkreuze oder Ähnliches dranmalt, kann er machen was er will und wenn er es pink streicht.
Wenn es sich nicht um eine Eigentums-Gemeinschaft handelt, kannst Du Gott sei dank nichts machen. Wo kommen wir denn hin, wenn wir nicht mal mehr unseren privatesten Bereich unseres Lebens und das ist nun mal die Wohnung, nach unseren eigenen Geschmack vorrichten können. Und hier handelt es sich ja nur um Geschmack. Solche Streitereien wurden vor Gericht schon oft mit genau diesem oder ähnlichen Argumenten entschieden.Wenn Du verlangst, dass er nach Deinem Geschmack leben soll, kann er es auch Dir zumuten, anzusehen wie er nach seinem Geschmack lebt.
Noch ein Tipp: Leben in der Wohnung ist angenehmer, wenn man nicht mit den Nachbarn im Streit lebt!
Ein einheitliches Bild ist kein Wert an sich. Nachbarn die sich daran stören, müssten glaubhaft machen, dass sie durch die Änderung eien Nachteil haben.
Udo Becker
Danke, manchmal find ich meine Mitmenschen doch ganz cool, dagegen hilft dann so ein Post. Ich bin stolz auf meinen Vater dass er als einziger in ner Reihe von 20 Garagen nicht das Standard-weißes-Metalltor genommen hat sondern eins aus Holz.
Wäre eine mögliche Begründung. Ein günstigerer Preis beim Einkauf lauter gleicher Sachen wäre ebenso wahrscheinlich. Oder keine Lust, sich um individuelle Gestaltung Gedanken zu machen. Vielleicht gab es auch Vorgaben im Bebauungsplan.
Wer möchte, darf seine Haustür jeden Tag wechseln, auch gerne mehrmals täglich. Es sei denn, es gibt Vorgaben seitens des Bauamts.
Einer mag, wenn alles gleich aussieht, andere Leute finden es langweilig. Für gewöhnlich soll weggucken, wer es nicht leiden mag.
Geht das Bauamt im Normalfall nichts an. Etwas anderes kann für unter Denkmalschutz stehende Gebäude gelten und/oder für Gebäude-Ensemble. Als Eigentümer wird man vermutlich über Unterlagen verfügen, aus denen hervorgeht, wenn irgendwas nicht verändert werden darf.
Hallo,
zuerst mal kommt es darauf an, ob die Reihenhaeuser einzelne Haeuser auf eigenen Grundstuecken sind (Realteilung) sind oder Teil einer WEG Wohnungseigentuemergemeinschaft). In letzterem Fall reden andere mit, haette es (vermutlich, je nach Teilungserklaerung) vorher genehmigt werden muessen.
Gruss Helmut