Ene Flüchtlingsfamilie (anerkannt) würde gern einem in Syrien lebenden Verwandten einen Besuch hier in Deutschland ermöglichen und während des Besuchs für hier für ihn sorgen.
Geht das ?
Ja, das geht.
So wie es auch bei Müller, Meyer oder Familie Schulze geht.
es ist aber an Bedingungen geknüpft, der Besucher muss ein Visum haben, muss über genug Geld verfügen und ein Rückreiseticket und eine Krankenversicherung.
Und die Gastgeber müssen entsprechende Garantien geben.
Genau und das kann richtig teuer werden, weil die Gastgeber voll haftbar für den Besuch sind.
Die Krankenversicherung obliegt den Gastgebern denn ich glaube kaum, dass es in Syrien Versicherer gibt die Auslandsreisekrankenversicherungen anbieten. ramses90
Hallo!
Wir haben vor einigen Jahren mal eine Ägypterin eingeladen. Dafür mußten wir unsere finanzielle Situation genau angeben und unterschreiben, daß wir nicht nur für alle Kosten des Aufenthaltes, sondern auch für eventuelle Krankenhausaufenthalte, etc,etc aufkommen würden. Wenn wir die Dame nicht gut gekannt hätten und wußten, daß sie sehr reich ist - wir hätten uns nicht getraut, diese ganzen Verpflichtungen zu übernehmen.
So etwas muß man sich gut überlegen!
LG Mannema
Na ja, wenn man sich die Tarife für einen kurzfristigen Incomming Auslandskrankenschutz nebst Haftpflicht so ansieht, ist das ein durchaus bezahlbares kleines Hobby. Es gibt eigentlich nur einen wirklichen Knackpunkt: Man muss sich sicher sein, dass der Gast auch wieder freiwilligt ausreist, wenn das Visum ausläuft. Denn die Kosten einer zwangsweisen Rückführung gehen wirklich ins Geld, sollte eine solche nötig sein.
Je nach Einkommenssituation des Gastgebers ist die abzugebende Verpflichtungserklärung nur eine lästige Formalie.
Bzgl. Syrien könnte ich mir allerdings vorstellen, dass die Erteilung eines Visums unabhängig vom Engagement des Gastgebers aktuell aber schon alleine deshalb schwierig sein dürfte, weil man die Frage des Rückkehrwillens hier nur schwer wird positiv bescheiden können. Da wird es vermutlich guter Argumente bedürfen.
Als nicht EU-Bürger muss er sich in der deutschen Botschaft in Syrien
ein Einreise-Visum besorgen.
Wenn er kein „Gefährder“ ist, steht einem begrenzten Aufenthalt
in der BRD wie jedem anderen Ausländer sicher nichts im Weg.
Provokativ: Vielleicht sollte er bei der Einreise nur „Asyl“ sagen.
Syrer brauchen grundsätzlich ein Einreise-Visum, das sie im Heimatland
bei der Deutschen Botschaft oder einem Deutschen Generalkonsulat
beantragen können.
Einzelheiten zu Visa- und Einreisebestimmungen findest Du hier: