Kann ein erbe in verbraucherinsolvenz

… teilweise selbstgenutzt werden?

Hallo, habe folgendes Problem bzw. Fragen dazu: Ich bin langjährig arbeitslos (Hartz IV) und habe Schulden, allerdings noch nicht in angemeldeter Verbraucherinsolvenz. Jetzt habe ich erfahren, dass ein Erbe von ca. 15.000€ zu erwarten ist. Ich bin dabei umzuziehen, hätte also notwendigen Bedarf an Kücheneinrichtung, Bettsofa usw., außerdem müsste ich dringend meine Zähne richten lassen. Kann dafür das ererbte Geld genutzt werden (Rechtfertigung gegenüber Jobcenter und gegenüber Gläubiger) oder muss der gesamte Betrag entweder dem Jobcenter oder den Gläubigern überlassen werden und wenn, wer hat dann den Vorrang?

Bitte suchen Sie eine Schuldnerberatungsstelle auf, da das zu komplex ist, um es hier zu behandeln.

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Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

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Ähm, kommt darauf an,ob durch die Schulden schon eine EV abgegeben wurde.Dann muss man die Vermögensänderung angeben…eigentlich :smile:)
Wenn du das Erbe anmeldest. dann wird dir sofort die Stütze gestrichen.Du kannst das geld aber für den normalen Bedarf ausgeben. Muss aber alles nachvollziehbar sein z,B. Zähen.
Sich aber die Kohle vom Amt für Küche und bett holen und das Erbe einsaclken das gibt böse Mecker vom Amt