… teilweise selbstgenutzt werden?
Hallo, habe folgendes Problem bzw. Fragen dazu: Ich bin langjährig arbeitslos (Hartz IV) und habe Schulden, allerdings noch nicht in angemeldeter Verbraucherinsolvenz. Jetzt habe ich erfahren, dass ein Erbe von ca. 15.000€ zu erwarten ist. Ich bin dabei umzuziehen, hätte also notwendigen Bedarf an Kücheneinrichtung, Bettsofa usw., außerdem müsste ich dringend meine Zähne richten lassen. Kann dafür das ererbte Geld genutzt werden (Rechtfertigung gegenüber Jobcenter und gegenüber Gläubiger) oder muss der gesamte Betrag entweder dem Jobcenter oder den Gläubigern überlassen werden und wenn, wer hat dann den Vorrang?