Kann ein EU-Bürger vor ein anderes Gericht auch EU vorgeladen werden ?

Könnte man also z.B. einen Spanier vor ein ital. Gericht zitieren und wäre dessen Rechtsspruch für den Spanier bindend ?

Könnte man also z.B. einen Spanier vor ein ital. Gericht
zitieren und wäre dessen Rechtsspruch für den Spanier bindend
?

ein bisschen nachdenken würde sicher helfen…
wenn das gericht zuständig ist (IPR), können natürlich auch ausländer klagen/verklagt werden…

Hallo,

wobei es streng genommen keine Frage des IPR ist, sondern des Internationalen Zivilprozessrechtes

Gruß
Tom

Danke erstmal für Eure Antworten. Ist garnicht so leicht, aber Eure Hinweise auf IPR ( sagte mir vorher nichts ) helfen schon etwas. So kann ich nachlesen.
Schönes Wochenende noch
Feivel

Hallo!

Nochmal: Vor welchem Gericht bzw. in welchem Gerichtsstaat man geklagt werden kann, ist keine Frage des IPR! Es ist eine Frage des internationalen Zivilprozessrechtes

Gruß
Tom