Zunächst mal kann ein Pfandrecht nur entstehen, wenn die Sache dem Gläubiger übergeben wird (§ 1205 BGB). Aber das ist hier nicht geschehen, es sei denn, du verschweigst etwas: In dem Moment, wo nämlich Verpfänder und Pfandnehmer Mitbesitz haben, genügt das als „Besitzverschaffung“ (§ 1206 BGB). Mitbesitz, so was wie: Garage gehört den beiden, beide haben den Schlüssel oder so… Aber ist nicht, oder?
Es wurde gesagt, dass folglich wohl kein Pfandrecht bestellt wurde, sondern Sicherungseigentum verschafft und dass dieses Sicherungseigentum aber nicht möglich sei, weil ja schon der Bank das Eigentum gehört. Da bin ich mir ehrlich gesagt nicht so sicher, denn eine Pfandrechtsbestellung ist etwas ganz anderes als eine Sicherungsübereignung, und eine entsprechende Umdeutung ist schon ein kleiner geistiger Kraftakt
Richtig ist jedenfalls, dass die Falschbezeichnung als solche nicht schadet; ich würde das für eine Sicherungsübereignung aber nicht genügen lassen.
Wenn man allerdings von einer Sicherungsübereignung mit der Privatperson ausgeht, sehe ich im Gegensatz zu meinem Vorredner noch ein Problem: Man kann Eigentum nämlich auch dann rechtswirksam übertragen, wenn es einem gar nicht zusteht und man auch nicht berechtigt dazu ist. Das ergibt sich aus §§ 932 ff. BGB. Voraussetzung wäre guter Glaube des Erwerbers, er müsste also davon ausgehen (und auch ausgehen dürfen), dass der Veräußerer berechtigt ist. Das allerdings, und somit wird das Problem minimiert, ist angesichts der Tatsache, dass hier vermutlich kein Kfz-Brief übergeben worden ist und sich der Erwerber auch nicht weiter informiert hat, wohl eher nicht der Fall; selbst wenn er es nicht wusste, so hat er es doch grob fahrlässig nicht gewusst.
Unterm Strich komme ich also zumselben Ergebnis:
- Kein Pfandrecht
- Kein Sicherungseigentum
Levay
,Ein Person A hat sein Auto als Sicherheit der Privatperson B
abgetreten, wenn Person A nicht wie vereinbart den Betrag
zurückbezahlt. Das Fahrzeug der Person A ist finaziert, also
kein Eigentum der Person Aund hat e inen Restwert von 3000€
(als Bsp.), bei der Bank jedoch sind noch 8000€ offen. Das
Fahrzeug benötigt er um tägl. zur Arbeit zu kommen, da Öffis
ca. Hin-und zurück ca. 4 Stunden in Anspruch nehmen würden.
Die Person B möchte jetzt Gebrauch von dieser ,Abtretung"
machen, obwohl sich diese darüber im Klaren ist, von diesem
Auto kein Nutzen zu haben, da es das Auto nicht bewegen darf.
Es soll als Pfand dienen, solange bis Schulden des Darlehns
getilgt sind."
Meine Frage an Sie ist, ob Person A der Person B überhaupt das
Fahrzeug aushändigen darf, ist das so möglich.
Und was könnte Person A- im Falle das das so möglich ist- tun
um die Abgabe zu verhindern (Person B ist nur bereit davon
keinen Gebrauch zu machen, wenn 100% des offenen Betrages
gezahlt wird, gr0ßere Teilzahlungen lehnt er ab.)?
Danke für Ihre Sichtweise