Kann ein Freiberufler einen Firmennamen haben?

Hallo,

kann auch ein Nicht-Gewerbetreibender, ein Freiberufler (z.B. Unternehmensberater) einen Firmennamen haben? Oder muss der immer unter seinem Vor- und Nachnamen auftreten?

Beispiel:

Max Meyer wird Medienberater.

Darf er sich „Meyer Media“ nennen, oder muss er im Briefkopf immer „Max Meyer“ (und darunter vielleicht „Medienberater“ o.ä.) stehen haben?

Danke!

Schönen Sonntag
Frank

Hallo,

mir ist folgende Regelung bekannt (amtlich in diesem Einzelfall abgesegnet):

Max Meyer hat eine Unternehmensberatung als Einzelfirma und wohnt in Ostfriesland:

Ostfriesland-Unternehmensberatung
Max Meyer
A-Strasse 123
23456 B-Ort

Folgende Auflagen mußten eingehalten werden:

  1. Ostfriesland-Unternehmensberatung muß immer mit dem Vor- und Nachnamen genannt werden.
  2. Die Firma „Ostfriesland-Unternehmensberatung Max Meyer“ muß in das Handelsregister eingetragen werden.

Tipp: Frage bei deiner IHK nach, ob es in deinem Einzelfall auch möglich ist.

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Hallo!

Die Firma „Ostfriesland-Unternehmensberatung Max Meyer“ muß in das :Handelsregister eingetragen :werden.

Tipp: Frage bei deiner IHK :nach, ob es in deinem :Einzelfall auch möglich ist.

Handelskammer und Handelsregister sind Einrichtungen für Firmen gewerblicher Unternehmen. Ein Freiberufler betreibt kein Gewerbe und firmiert nicht im Sinne des HGB.

Freiberufler arbeiten unter ihrem Vor- und Zunamen. Eine Ergänzung um die Berufsbezeichnung (keine Phantasiebezeichnung!) ist üblich, z. B. Max Hinterzieher, Steuerberater oder Adolf Metzger, Chirurg.

Den Status als Freiberufler sollte man i. a. nicht ohne Not gefährden. Deshalb kann es je nach Lage des Einzelfalls sinnvoll sein, bestimmte Tätigkeiten in ein Gewerbe auszulagern, das aber fein säuberlich vom Dasein als Freiberufler zu trennen ist.

Gruß
Wolfgang

Freiberufler arbeiten unter ihrem Vor- und Zunamen. Eine
Ergänzung um die Berufsbezeichnung (keine
Phantasiebezeichnung!) ist üblich, z. B. Max Hinterzieher,
Steuerberater oder Adolf Metzger, Chirurg.

Dennoch ist eine Phantasiebezeichnung m.W. durchaus zugelassen.

Gruß
Falke

@ Wolfgang

Es ist ja alles richtig was du da sagst!
Aber die von mir genannte Vorgehensweise wurde mit der zuständigen IKH abgeklärt, befürwortet und durchgeführt.
Einzige Bedingung war der Eintrag in das Handelsregister über einen Notar, der Name „Ostfriesland-Unternehmensberatung“ durfte groß herausgestellt werden mit dem kleinen Schriftzug „Max Meyer“.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Dennoch ist eine Phantasiebezeichnung m.W. durchaus
zugelassen.

Wo ist denn sowas eigentlich geregelt?

Ich sehe es ja auch im Kollegenkreis oft, dass z.B. eine Eva Schmidt, die Messebetreuung und PR macht, als „ES Communications“ auftritt.

Kann das Ärger geben - und falls ja, welcher Art?

Viele Grüße
Frank