Kann ein Gericht die Annahme einer KLage verweigern?

Bin nach der gesetzlichen Erbfolgeregelung Erbe (Erbschein). Das sei nicht korrekt, Der Lebensgefährte meiner verstorbenen Schwiegermutter hat Kinder. Diese Kinder seien erbberechtigt, da meine Schwiegermutter sie alks ihre Kinder angesehen habe.Wird die Klage vom Gericht angenommen werden?

In der gesetzlichen Erbfolge kommen Schwiegerkinder garnicht vor!
Das wäre ohne Testament der Schwiegermutter höchstens möglich wenn seitens der Schwiegermutter überhaupt keine Erben mehr vorhanden wären.
Wie wurde denn die Schwiegertochter als Erbin festgestellt? Hat die Schwiegermutter ein Testament hinterlassen?
Der Lebensgefährte ist ohne Testament sowieso von jeglichem Erbe ausgeschlossen und damit auch seine Kinder.
Das Gericht prüft lediglich ob die Klage zulässig und nicht ob es sie annimmt. ramses90

Wer den Erbschein erhalten hat (vom Amt ausgestellt), der ist Erbe und sonst keiner. Hat Deine Schwiegermutter die Kinder alks „ihre eigenen“ angesehen ist das kein Grund ein Erbe anzumelden. Außer sie hat die Kinder adoptiert, was Dir entgangen ist.

Wenn es nicht im Gesetz steht, wo ist diese Regelung dann zu finden?
Die Schwiegertochter kann eigentlich nur über eine Nacherbenstellung in diese Position gekommen sein. (ich gehe jetzt mal davon aus, dass das Nachlassgericht Erbscheine nicht einfach auf Zuruf ausstellt. Oder hat sie vielleicht nur den Erbschein für ihr noch minderjähriges Kind bekommen?). Was mir jetzt spontan einfiele, wäre ein Berliner Testament der Eltern mit dem Sohn als Nacherben. Dieses Nacherbe ist vererbbar. Ist der Nacherbe Tod und hat auch keine Kinder, dann erbt eben dessen Frau d.h. die Schwiegertochter.
Natürlich bietet sowas Ansatzpunkte für Streitigkeiten, etwa wenn die Schwiegertochter zum Zeitpunkt der Testamentserstellung noch gar die Schwiegertochter war.
Davon abgesehen schauen die Kinder des Lebensgefährten aber ohne Testament, was aber nicht zwangsläufig so heißen muss, in die Röhre.

Grüße

Na zumindest darf das jeder glauben, dem er vorgelegt wird. Erbe kann dann trotzdem noch jemand anderes sein, etwa wenn ein Testament auftaucht, das etwas anderes vorsieht.

Grüße

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Da gibt´s einige Möglichkeiten. Ich habe mich aber darauf beschränkt das zu beantworten was gefragt wurde. ramses90

Na gut, warten wir mal, ob sich @fanfani nochmal äußert. Dann können wir ja immernoch klären, wo geregelt ist, dass Schwiegereltern ohne Testament erben können.

Grüße