kann ein Gesellschafter Geschäftsführer bei einer fremden Firma angestellt sein?
Folgender Fall: Eine GmbH mit 2 gleichberichtigten Partnern. Der eine bringts Geld der andere seine Arbeitskraft mit einer Ausnahmegenehmigung, da er kein Meister ist. GmbH macht,durch was auch immer, Verluste. Partner 2 gleicht viele Jahre mit Darlehen aus. Nun hat 2 einen Schlussstrich gezogen möchte aber keinen Konkurs anmelden, da er die GmbH umstrukturieren will, damit er sein Geld zurück bekommt. Damit die GmbH die Kosten von Nr 1 nicht mehr hat, soll er jetzt als Arbeitnehmer in einem fremden Betrieb arbeiten, aber als ehrenamtlicher Geschäftsführer(wegen der Ausnahmeregelung) noch der GmbH zur Verfügung stehen. Würde das rechtlich gehen?
Servus,
grundsätzlich geht das, aber steuerlich kann bereits die Duldung, dass er woanders Geld verdient, einen Vorteil für den Geser-GF bedeuten, der diesem aus seiner Funktion als Gesellschafter erwächst. Das wäre dann eine verdeckte Gewinnausschüttung.
Man muss halt schauen, dass man die Veränderung nicht übers Knie bricht. sondern den Gesellschafterbeschluss über das Sanierungskonzept dem GF gegenüber so umsetzt wie man das gegenüber einem fremd eingestellten GF auch täte. Ich schätze, das wäre hier die betriebsbedingte Kündigung und erneute Bestellung zum GF ohne Anstellungsvertrag.
Schöne Grüße
MM