Hallo,
ich habe ein kleines Kosmetikstudio und habe vor einer Woche einen Außendienstler Modeschmuck vorgestellt bekommen. Ich habe dann auch Ware im Wert von ca.130,-€ bestellt. Da mein Geschäft aber jetzt grade sehr schlecht läuft habe ich mich entschlossen vom Kaufvertrag doch zurück zu treten. Heute bekam ich allerdings die Antwort des Lieferanten das es nicht möglich sei vom Kaufvertrag zurück zu treten und sie würden fals ich die Ware nicht annehme per Nachnahme ein Mahnverfahren und weitere Schritte einleiten.
Daher meine Frage: kann ich als Gewerblicher Kunde vom Kaufvertrag zurück treten oder dürfen nur Private Käufer das?
MfG
N.Neumann
Hallo!
Verträge sind primär erst einmal bindend. Und dies insbesondere unter Gewerblichen. Daher kannst du nur mit Zustimmung der 2. Vertragspartei (Verkäufer) vom Vertrag zurücktreten. Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es nur bei privaten Käufern - und dies auch nur im Fernabsatz (und nicht Face-to-Face).
Gruß
Falke
Zurücktreten ist schlecht möglich.
Bitte doch einfach den Lieferanten um 2 Teillieferungen. Er will dich ja nicht als Kunde verlieren. Wenn er darauf nicht eingeht, dann sag ihm, er braucht nie wieder aufzutauchen.
Beim reden immer dran denken:
„Höfliche Hartnäckigkeit hilft“
Viel Erfolg