Angenommen, ein Jagdpächter kündigt seinen Vertrag vorzeitig mit der Begründung, es sei schlecht über ihn geredet worden und gibt die Kündigung dann auch noch nicht binnen der Kündigungsfrist ab, ist der Vertrag ja grundsätzlich nicht wirksam. Wenn aber der Verpächter nun einverstanden ist und die Kündigung annimmt. wird diese dann rechtmäßig? Für den Fall, dass ein Nachpächter gefunden wurde, der den Vertrag hätte übernehmen wollen, wie verhält es sich dann, wenn jetzt der ursprüngliche Pächter wieder erscheint und erklärt, er wolle seine Kündigung zurücknehmen und den Vertrag für die restliche Laufzeit erfüllen? Der Verpächter hingegen will eine Beibehaltung des Vertrags nicht mehr, die zuständigen Ämter haben auch erklärt, dass die Kündigung trotz Mängel für wirksam anerkannt werden kann.
Bin mal auf die Antworten gespannt