Kann ein Haus trotz Schulden verschenkt werden?

Hallo.

ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Meine Eltern wollen mir noch zu Lebzeiten ihr Haus schenken, dies soll rechtsanwaltlich geregelt werden und sie erhalten Wohnrecht auf Lebenszeit.
Allerdings lasten auf dem Haus Schulden und die Bank ist mit im Grundbuch eingetragen.

Ist eine Schenkung trotzdem möglich und was passiert dann mit den Schulden?

Moin,

Meine Eltern wollen mir noch zu Lebzeiten ihr Haus schenken,

lieb von denen, vielleicht aber auch nicht.

dies soll rechtsanwaltlich geregelt werden und sie erhalten
Wohnrecht auf Lebenszeit.

Das muß notariell geregelt werden.
Allerdings sollte/muß im Vorfeld mit einem Fachanwalt der ‚Kleinkrams‘ geregelt und ein Steuerberater hinzugezogen werden.

Allerdings lasten auf dem Haus Schulden und die Bank ist mit
im Grundbuch eingetragen.
Ist eine Schenkung trotzdem möglich und was passiert dann mit
den Schulden?

Natürlich ist eine Schenkung dann möglich. Die Schulden übernimmt der Beschenkte, oder es wird vereinbart, daß die Eltern sie trotzdem behalten, oder sie werden geteilt, oderoderoder…
Die Details solltest Du mit besagtem Anwalt und Steuerberater besprechen.

Gandalf

Hallo Kruemelmonsta,

ganz allgemein in solchen Fällen: bitte auch nicht die BANK vergessen und mit einbeziehen; immerhin wird ja einfach deren Sicherheit für einen laufenden Kredit verschenkt.
Normaler Weise finden sich entspr. Floskeln im Kreditvertrag, die eine Veräußerung regeln und insbesondere Änderungen im Grundbuch; u.U. ist so eine Aktion sogar an die Zustimmung der Bank gebunden, sonst gibts vielleicht Ärger mit dem Kredit.
Wurde auch an die Schenkungs-Steuer und die Höhe der Freibeträge gedacht ? Der StB weiß mehr.

Es grüßt der
AallRounder

Hi,

ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Meine Eltern wollen mir noch zu Lebzeiten ihr Haus schenken,
dies soll rechtsanwaltlich geregelt werden und sie erhalten
Wohnrecht auf Lebenszeit.
Allerdings lasten auf dem Haus Schulden und die Bank ist mit
im Grundbuch eingetragen.

Ist eine Schenkung trotzdem möglich und was passiert dann mit
den Schulden?

Die Schulden lasten nicht auf dem Haus, die haben Deine Eltern ganz persönlich. Das Haus dient aber als Sicherheit, die Bank darf es also verwerten (zwangsversteigern), wenn der Kredit nicht mehr bedient wird.
Dieses Recht ist im Grundbuch eingetragen und muß separat gelöscht werden. Dieser Löschung muß der Rechteinhaber, also die Bank, zustimmen, was sie erst dann tun wird, wenn der Kredit getilgt ist.

Es sollte daher kein Problem sein einen neuen Eigentümer einzutragen, das Sicherungsrecht der Bank wird davon ja nicht berührt. Und wenn die ursprünglichen Eigentümer (Deine Eltern) ihren Kreditverpflichtungen nicht mehr nachkommen, hat der neue Eigentümer das Problem, daß ihm sein Eigentum genommen wird ohne daß er sich dagegen wehren kann.

Ein fremder Käufer wird dieses Risiko natürlich nicht eingehen, weshalb ein Haus nur dann verkäuflich ist wenn die Schuld getilgt und die Belastung mit Zustimmung der Bank gelöscht werden kann. Wenn der neue Eigentümer (also Du) aber kein Problem mit dem Grundbucheintrag der Bank hat, besteht dieses Problem ja nicht. Mit der Bank im Vorfeld zu sprechen, ist natürlich trotzdem sinnvoll.

Gruß Stefan