Hallo lieber Experte,
ich habe eine Frage zur Aufteilung nach dem WEG.
Kann man ein Wohn- und Geschäftshaus mit mehren Läden und mehren Wohnungetn in nur 2 Teileigentumseinheiten ( Wohn und Gewerbe) aufteilen oder geht es nur in einer Veilzahl von einzelne Wohnungen und einzelne Läden?
Danke im Vorraus
Reiner Schumacher
Hallo,
Hallo lieber Experte,
ich habe eine Frage zur Aufteilung nach dem WEG.
Kann man ein Wohn- und Geschäftshaus mit mehren Läden und
mehren Wohnungetn in nur 2 Teileigentumseinheiten ( Wohn und
Gewerbe) aufteilen
Meiner Meinung nach - nein!
oder geht es nur in einer Veilzahl von
einzelne Wohnungen und einzelne Läden?
Was möglich ist, kann man dem Wohnungseigentumsgesetz entnehmen.
http://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/BJNR0017509…
Gruß Merger
Kann man ein Wohn- und Geschäftshaus mit mehren Läden und
mehren Wohnungetn in nur 2 Teileigentumseinheiten ( Wohn und
Gewerbe) aufteilen
Meiner Meinung nach - nein!
Meinungen hat jeder, begründe diese doch bitte mal mit Fakten
oder geht es nur in einer Veilzahl von
einzelne Wohnungen und einzelne Läden?
Was möglich ist, kann man dem Wohnungseigentumsgesetz
entnehmen.
http://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/BJNR0017509…
damit ist jetzt sehr geholfen, als könnte man gesetze einfach so richtig verstehen.
hth
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Und welchen Nutzen hat man nun von deinem Hinweis.
Wenn du doch so ein schlaues Kerlchen bist, dann ergänze doch einfach meine Antwort mit deinem Fachwissen.
Gruß Merger
Hallo,
das dürfte mindestens bei den Wohnungen nicht gehen. Das WEG sieht die Abgeschlossenheit einzelner Wohnungen als Maßstab und definiert das Wohnungseigentum jeweils anhand *einer* in sich abgeschlossenen Wohnung (siehe §1, §3 (2) und §8 (1) WEG).
Beim Teileigentum geht es da etwas freier zu, hier gibts den bauordnungsrechtlich eng definierten Begriff der Wohneinheit nicht. Allerdings müssen auch hier die Räume genau bezeichnet werden und im wesentlichen eine gewerbliche Einheit bilden (§3 (2) ist auch hier anzuwenden).
Es hindert aber niemand daran, einem bestimmten Eigentümer alle Wohnungen zu „vermachen“ und einem anderen alle Gewerbeeinheiten. Dann klappts auch beim Finanzamt besser mit der Absetzbarkeit bei Vermietung 
Gruß vom
Schnabel