Kann ein Hauskauf auf Rentenbasis rückgängig

… gemacht werden, wenn sich herausstellt, dass der Käufer die Krankheit des Verkäufers ausgenutzt hat?

Meine Mutter hat an ihren über 20 Jahre jüngeren Liebhaber das Haus auf Rentenbasis verkauft. Meine Mutter war zu diesem Zeitpunkt schon so schwer krank, dass abzusehen war, dass sie in absehbarer Zeit stirbt. Sie litt an einer Krankheit die lediglich eine Lebenserwartung von 1,5 bis 4 Jahren zuläßt. Sie hatte Glück und überlebte 4 Jahre. Zu der Zeit als der Notarvertrag gemacht wurde, hing sie schon am Sauerstoffgerät, was sie nicht davon abhielt sich weiterhin diesen Liebhaber zu leisten. Dieser verheiratete Mann ging im Haus meiner Eltern ein und aus.
Da meine Mutter in früheren Jahren einmal der Ansicht war, dass sie ohnehin länger lebt als mein Vater, hat dieser seine Hälfte an meine Mutter übertragen müssen. Sie war eine sehr dominante Person, und nur aus diesem Grund hat er zugestimmt.
Mein pflegebedürftiger Vater hätte es verdient, dass er das Haus zurückbekommt. Ohne das Haus wird er sich kein gutes Pflegeheim leisten können, wenn es so weit kommt, dass er nicht mehr alleine leben kann.
Im Vertrag ist geschrieben, dass mein Vater Wohnrecht hat, bis zu seinem Lebensende, kommt er in ein Pflegeheim, kann er nicht wieder zurück ins Haus. Auch die Gegenstände im Haus wurden mitveräußert, der Käufer hat anscheinend jetzt schon das Recht im Haus ein und aus zu gehen und mitzunehmen was er beliebt.
Verstößt so ein Vertrag nicht gegen die guten Sitten, zumal meine Mutter gegenüber dem Notar mit Sicherheit nicht angegeben hat, dass sie todkrank ist?
Welche Möglichkeiten hat mein Vater wieder an das Haus zu kommen? Mein Vater ist, seit er über den Hausverkauf informiert ist, seit er weiß, dass er über nichts mehr verfügen kann, sehr angeschlagen, hatte einen schweren Schlaganfall, von dem er sich nur sehr langsam erholt.
Trauer empfindet niemand, meine Mutter hat nicht nur uns Kinder immer nur geschlagen, sondern auch ihn 54 Jahre nur mißhandelt. Warum er das so lange mitgemacht hat, und ihre unzähligen Liebhaber immer geduldet hat, versteht selbstverständlich keiner, auch wir nicht.
Es wäre also eine wirklich tolle Sache, wenn mein Vater diesen Sieg erringen könnte.
Ich möchte nicht unbedingt diesem VERHEIRATETEN Ex-Liebhaber und Hauskäufer sagen, dass ich weiß wo seine Ehefrau anzutreffen ist, um ihr eindeutige Dokumente und Fotos zu präsentieren, ich hätte es am liebsten ganz legal.
Wenn mir also jemand von euch helfen kann, dann wäre die Freude riesengroß.
Herzlichen Dank im Voraus!!!

Die Art des Vertrages ist zwar selten, aber nicht ausgesprochen ausgefallen. Die gestellte Frage betrifft das allgem. Vertragsrecht, wofür ich mich nicht registriert hatte. Die Kernfrage betrifft den nachweisbaren Willen der Parteien (Motive, Beweggründe) und die Gepflogenheiten der Mutter bei Geschäften, Vermögen u.ä., nicht zuletzt auch das persö. Verhältnis der Parteien aus sittlicher Sicht, wobei auch die Rolle des Vaters wichtig sein wird. Selbstverständlich ist ebenso wichtig, ob die gegenseitigen Vertrags-Leistungen verhältnismäßig sind. Ohne Prozeß (und seinen Instanzenweg !) wird man sicher nicht auskommen. Alle Emotionen haben bei der Prozess- Risikobewertung völlig ausser Betracht zu bleiben, was ich anraten würde.
H.G.

Sehr geehrter Herr Gintemann,
herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort. Es ist mir schon klar, dass, wenn wir das angehen wollen, ein langer Weg vor uns liegt, und dass das Risiko sehr groß ist. Leider, oder vielleicht zum Glück, habe ich im Internet bisher auch nichts vergleichbares gefunden. So eine Familie wie die meine, gibt es wohl nicht noch einmal. Wenn´s nicht so traurig wäre, müsste ich jetzt lachen. Nochmals ganz herzlichen Dank!
Sissy

Die Art des Vertrages ist zwar selten, aber nicht
ausgesprochen ausgefallen. Die gestellte Frage betrifft das
allgem. Vertragsrecht, wofür ich mich nicht registriert hatte.

H.G.

Ich glaube, hier lohnt es sich, einen guten Anwalt zu suchen, der sich im Erbrecht auskennt. Viel Erfolg

Ja, das machen wir auch, ich habe bei enem Fachanwalt für Erbrecht, der gleichzeitig Notar ist, einen Termin gemacht. Am Dienstag wissen wir mehr. Trotzdem Danke!

Ich glaube, hier lohnt es sich, einen guten Anwalt zu suchen,
der sich im Erbrecht auskennt. Viel Erfolg