Also ich habe einen riesen Fehler gemacht ich habe unter falschen Namen bei einer Firma Ware bestellt und jetzt schreibt mir ein Inkassounternehmen folgende zeilen:
Sehr geehrter Herr Schmidt,
aufgrund der bislang im Rahmen der gegen Sie eingeleiteten Inkassomaßnahmen gewonnenen Erkenntnisse besteht der dringende Verdacht, dass Sie bereits zum Zeitpunkt der Beauftragung nicht in der Lage oder nicht bereit waren, die Rechnung zu begleichen.
Das würde bedeuten, dass Sie sich wegen Eingehungsbetruges gern. § 263 StGB strafbar gemacht haben.
Nach dieser Vorschrift wird Betrug mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Bereits der Versuch ist strafbar.
Eine Strafanzeige gegen Sie wird nunmehr unmittelbar gestellt werden. Die Höhe der zur Zeit offenen Forderung beträgt EUR 1.074,19.
Mit freundlichen Grüßen
Wie soll ich mich jetzt bloß verhalten ?
Hallo.
Ich würde mich so schnell wie möglich mit dem Inkassounternehmen in Verbindung setzten und sofort die georderte Summe überweisen.
Die wollen nur Geld !!!
Gruß Marco
www.hauptstadtdetektei.de
www.pc-forensic.com
Oh Mann,
hör zu: dazu kann ich Dir gar nichts schreiben, weil Du für diese Situation selbst verantwortlich bist!!! Nehm Dir nen Anwalt…!
Sorry, aber du muss ich als Betrugssachbearbeiter bei der Kripo auch schreiben: vollkommen korrekt!
Das ist einmal der Straftatbestand der „Fälschung beweiserheblicher Daten“ wegen der falschen Angaben (= Urkundenfälschung im Internet) sowie der Warenkreditbetrug (auch: Eingehungsbetrug).
Letztlich schnappt die Falle halt zu - und zwar zu Recht. Andere Kunden müßten ihre Schulden durch Preiserhöhungen mit tragen …
Was sie tun sollten: „Butter bei die Fische“ und ab in die Offensive. Will heißen: zugeben und zahlen (ggfls. Ratenzahlung) und das auch durchziehen. Evtl. kommt man strafrechtlich noch glimpflich dabei weg. Das hängt dann u. a. vom „Vorleben“ ab und von der Einhaltung der pünktlichen Rückzahlung/en.
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