ich werde erben, aber da ich erst noch das Testament anfechten muss, kann das länger dauern bis tatsächlich Geld auf mein Konto fließt. Siehe meine anderen Beiträge zu dem Thema.
Da mein Anwalt diese Woche aber einen Kurzurlaub macht, ich aber viele Fragen habe…
Nächste Frage;
Ich habe noch eine Regelinsolvenz am Laufen. Ich werde selbstverständlich auch nach Absprache mit meinem Anwalt (was gerade aber nicht möglich ist) den Insolvenzverwalter (IV) vom Erbe informieren.
Jetzt stellt sich aber für mich die Frage, ob der IV in mein zukünftiges Erbe nach eigenem Ermessen eingreifen kann oder ob der abwarten muss bis ich tatsächlich Geld auf mein Konto bekomme?
Könnte er mich z.B. zwingen meinen Pflichtteil zu fordern, um das Ende der Erbstreitigkeiten zu beschleunigen?
Kann er die Pfändung einzelner Vermögenswerte beantragen, obwohl zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht sicher ist, was ich erben werde?
Das nicht, aber er kann den gesamten Erbteil pfänden und dann die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft betreiben um zu verwertbaren Nachlassgegenständen zu kommen. Ob er das macht, kommt natürlich immer auf die konkrete Situation an. Wegen Kleinigkeiten wird man den Aufwand eher nicht betreiben. Aber wenn Du noch ordentlich Schulden hast und das Erbe hinreichend werthalting ist, ist das durchaus ein Möglichkeit.
Das muss man immer im Verhältnis sehen. Wenn das Verfahren noch eine Weile läuft und zu erwarten steht, dass jemand aufgrund laufender Einkünfte am Ende seine Gläubiger nicht sonderlich wird in die Röhre schauen lassen, dann ist der absolute Betrag nicht so das Thema. Dann dürfen da auch € 100.000,-- stehen.
Auch darf man nicht vergessen, dass weitere Maßnahmen nicht nur Geld bringen sondern auch Kosten verursachen. Die müssen sich also rechnen. D.h. wenn aus dem Erbe bei realistischer Betrachtung nach Abzug der Kosten nichts für die Gläubiger übrig bleibt, lohnt der Aufwand nicht.
Eine Regelinsolvenz wie bei mir betrifft ausschließlich ehemalige Firmeninhaber/Selbständige usw. und da können ganz andere Summen im Raum stehen, wie bei einer durchschnittlichen Privatinsolvenz.
Wenn du dir die anderen Themen anschaust (kurz zusammengefasst: langzeit arbeitslos, momentan Einkünfte vom Jobcenter, Minijob und Erwerbsminderungsrente angestrebt, maximal mögliche Arbeitszeit pro Tag 3 Stunden), dann sieht es wieder anders aus.
Können, müssen aber nicht. Und wie gesagt, einfach aufgrund des aktuellen und zu erwartenden Einkommens, können die Gläubiger noch lange auf ihr Geld warten.
Insofern ist es zwar aus Gläubigersicht löblich, dass du versuchst, über die Anfechtung des Testaments an Geld zu kommen, aber so einfach ist es auch nicht. Ich fürchte jedoch, dass du zu diesem Zeitpunkt eh’ nichts anderes machen kannst, als auf die Rückkehr des Anwalts aus dem Urlaub zu warten.
Mich interessiert einfach ob andere Leute schon entsprechende Erfahrungen gemacht haben. Wenn ich eine rechtssichere Antwort suche, dann bin ich hier falsch, das ist mir schon klar.