Hallo. Folgende Fakten sind Hintergrund für meine Frage. Eine Firma in Litauen (EU) kauft sanierungsbedürftige Immobilien in Deutschland, stellt Arbeiter aus Kasachstan ein, welche die Sanierungen durchführen. Zu diesem Zweck erhalten diese Arbeiter ein einjähriges Arbeitsvisum. Vor Ablauf dieses Visums kehren sie in ihr Land zurück, um ein neues Visum zubeantragen und wieder nach Deutschland zurückzukehren.
Frage 1: Dürfen sie während der gesamten Geltungsdauer des Visums in Deutschland bleiben, obwohl das Visum im Litauischen Konsulat gestellt wurde?
Frage 2: Kann sofort nach Ablauf eines Arbeitsvisums ein neues erteilt werden?
Vielen Dank im Voraus