Hallo. Folgende Fakten sind Hintergrund für meine Frage. Eine Firma in Litauen (EU) kauft sanierungsbedürftige Immobilien in Deutschland, stellt Arbeiter aus Kasachstan ein, welche die Sanierungen durchführen. Zu diesem Zweck erhalten diese Arbeiter ein einjähriges Arbeitsvisum. Vor Ablauf dieses Visums kehren sie in ihr Land zurück, um ein neues Visum zubeantragen und wieder nach Deutschland zurückzukehren.
Frage 1: Dürfen sie während der gesamten Geltungsdauer des Visums in Deutschland bleiben, obwohl das Visum im Litauischen Konsulat gestellt wurde?
Frage 2: Kann sofort nach Ablauf eines Arbeitsvisums ein neues erteilt werden?
Hallo.
Das Visum muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden.
Also haben wir hier schon ein Problem. Ansonsten, die Bestimmungen sind hier:
Hallo, vielen Dank für die schnelle Reaktion. Aber ist es nicht so, dass man ein Visum (auch Arbeitsvisum) für ein Land (hier Litauen) in der EU beantragen kann, und mit diesem Visum sich frei in der EU bewegen kann? Bsp: EineFirma in Litauen beschäftigt Arbeiter aus Kasachstan und schickt diese auf Montage auf ihre eigenen Baustellen in ein anderes EU-Land (z.B. Deutschland)
Gruß
A.
Wenn keine Entsendung vorliegt, sind im Beschäftigungsstaat die vollen Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten (hier die deutschen Sozialversicherungsbeiträge).