Hallo Zusammen,
Folgendes fiktives Beispiel:
Eine Frau hat ein Kind von ihrem Ex-Freund der im Ausland lebt und auch keine deutsche Staatsbürgerschaft hat. Das Kind hat den Nachnamen des Vaters.
Es ist bereits 5 Jahre alt, als die Frau in Deutschland heiratet und mit dem neuem Mann ein zweites Kind bekommt. Die Familie soll nun einen gemeinsamen Familiennamen haben. Kann das 1. Kind einfach auch den
Namen von dem neuen Ehemann annehmen? Was muss beachtet werden? Muss der Vater des Kindes einwilligen?
Danke schonmal für eure Antworten