Kann ein Kind nach Trennung zurück in die GKV?

Die Situation ist folgende:
Mutter in GKV, Vater in PKV, Kind nach heirat der Eltern ebenfalls in der PKV. Nun werden sich die Eltern trennen, d.h. Mutter und Kind ziehen aus der gemeinsamen Wohnung aus.
Jetzt die Frage:
Kann dann das Kind wieder bei der Mutter in der GKV mitversichert werden? Oder geht das erst nach der (wahrscheinlich irgendwann folgenden) Scheidung?

Bitte um Auskunft und/oder Tipps zur beschriebenen Situation?

Wäre vermutlich eher etwas für das Versicherungsbrett.

Wenn der Vater über der Beitragsbemessungsgrenze verdient und deshalb privat versichert istm geht ein Wechsel in die GKV erst nach der Scheidung, wenn er privat versichert ist weil z.B. Beamter sollte es früher möglich sein.
Vom KU müssen dies Beiträge zur PKV nicht bezahlt werden.
Der Beitrag für das Kind geht ebenfalls vom Einkommen des KV ab, senkt damit evtl. den KU.

Grüße Bröselchen

Kann dann das Kind wieder bei der Mutter in der GKV mitversichert werden?

Das geht immer. Nur ob das Kind beitragsfrei mit versichert werden kann bleibt fraglich. Dazu hat sich mein „Vorschreiber“ schon geäußert.

Gruß

Nordlicht

Wäre vermutlich eher etwas für das Versicherungsbrett.

Wenn der Vater über der Beitragsbemessungsgrenze verdient und
deshalb privat versichert istm geht ein Wechsel in die GKV
erst nach der Scheidung, wenn er privat versichert ist weil
z.B. Beamter sollte es früher möglich sein.

Auch das Einkommen eines Beamten kann über der Beitragsbemessungsgrenze liegen - in diesem Fall die Scheidung abwarten.

Vom KU müssen dies Beiträge zur PKV nicht bezahlt werden.
Der Beitrag für das Kind geht ebenfalls vom Einkommen des KV
ab, senkt damit evtl. den KU.

Grüße Bröselchen

Auch das Einkommen eines Beamten kann über der
Beitragsbemessungsgrenze liegen - in diesem Fall die Scheidung
abwarten.

stimmt :smile:
ich kenn halt nur einfachen und mittleren Dienst, die kommen normalerweise nicht drüber.

Grüße Bröselchen

Auch das Einkommen eines Beamten kann über der
Beitragsbemessungsgrenze liegen - in diesem Fall die Scheidung
abwarten.

stimmt :smile:
ich kenn halt nur einfachen und mittleren Dienst, die kommen
normalerweise nicht drüber.

Denken Sie einmal an die vielen Richter, Staatsanwälte, Bauingenieure der Staatsbauämter, Professoren, Lehrer, Studienräte usw.