Kann ein kostenloses Wohnrecht des Sohnes und seiner Ehefrau auf Lebenszeit bei notwendiger Heimunterbringung der Mutter in kostenpflichtig vom Amt abgeändert werden wenn die Rente der Mutter nicht reicht .
Ein Antrag auf soziale Hilfen vom Heim wurde beim Amt gestellt.
Das Einkommen der Tochter ist zu gering für Zahlungen.
Können an das Amt Mahnbescheide und Mahnungen über Mietrückstände /Nebenkostennachzahlungen der Mieter aus dem Haus der Mutter abgetreten werden?
Was meint ihr?
… und warum fragst Du mich?
Frage doch einfach mal das w-w-w-Team, die sollten das wissen!
kopfschüttel
Hallo,
wann und unter welchen konkreten Umständen ist dieses kostenlose Wohnrecht dem Sohn und dessen Ehefrau von der Mutter eingeräumt worden.
Wenn sich das Amt drauf einlässt, einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Das Amt wird im Zweifel erstmal das gesamte Vermögen oberhalb des Freibetrages der Mutter heranziehen. Das kann z.B, auch durch eine Sicherungshypothek auf das Haus passieren, wenn die Sozialleistung nur darlehensweise gewährt wird. Außerdem interessiert die auch, welche Summen die Mutter in der Vergangenheit so verschenkt hat. Das kostenlose Wohnrecht könnte ein solches Geschenk sein, was dann soweit führen kann, dass diese Schenkung rückgängig gemacht wird.
Und wenn sie dann rückgängig gemacht wäre, wäre das Wohnrecht eben auch nicht mehr kostenlos.
Grüße