Kann ein Lebenspartner nicht ehelich alles erben

Meine Mutter lebt mit ihrem Freund zusammen, der bei der Bank irgendetwas schriftlich festgelegt hat, dass im Falle seines Ablebens sie alles Geld (ist eigentlich nur das für eine Beerdigung) erben soll.
Der Freund hat keine Kinder. Nächster Verwandte ist ein Bruder mit Kindern. Hat dieser einen Erbanspruch (Pflichtebteil)? ISt er ggf. dazu verpflichtet sich um die Beerdigung zu kümmern?

Hallo,
Der Bruder bzw. seine Kinder haben zwar einen gesetzlichen Erbanspruch, bei einem Testament fallen diese jedoch weg, da der Bruder und seine Abkömmlinge keinen Pflchteilsanspruch haben.
Richtig ist aber, dass die gesetzlichen Erben die Aufgabe der Beerdigung haben. Die Kosten der Beerdigung sind aus dem Nachlass zu bezahlen, fehlt es da an Geld, haben die gesetzlichen Erben die Kosten, bzw. Restkosten auszugleichen. Aber!!!
Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen. Wenn also Ihre Mutter die Beerdigung veranlasst, hat sie auch die Kosten zu tragen. Gut ist es, wenn der „Lebensgefährte“ eine schriftlichen Auftrag erteilt, worin geregelt ist, wer die Beerdigung zu veranlassen hat, damit es insoweit keine Probleme gibt.
MfG
PB

Guten Tag,

ich rate dringend, bei der Bank nachzuprüfen, was das hinterlegt wurde. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ein testament ist. Es handelt sich wahrschienlich nur um eine Verfügung, dass die Mutter nach dem Tode über das Geld verfügen kann. Das ist in der Regel KEIN Testament.

Es reicht, wenn der Lebensgefährte eigenhändig, handschriftlich, Unterschrift mit Ort und Datum den Satz schreibt: „Alleinerbin ist meine Lebensgefährtin xyz.“ Der Bruder hat bei Vorliegen einees Testaments KEINEN Pflichtteilsanspruch. Der Erbe muss (selbstverständlich) die Beerdigungskosten tragen.
Ingeborg

Hallo briddel falls der Freund wirklich schriftlich festgelegt hat das alles deine Mutter erbt,geht das in Ordnung.Der Bruder bez.seine Kinder erben dann nichts.

l.G.Schattengras

Meine Mutter lebt mit ihrem Freund zusammen, der bei der Bank
irgendetwas schriftlich festgelegt hat, dass im Falle seines
Ablebens sie alles Geld (ist eigentlich nur das für eine
Beerdigung) erben soll.
Der Freund hat keine Kinder. Nächster Verwandte ist ein Bruder
mit Kindern. Hat dieser einen Erbanspruch (Pflichtebteil)? ISt
er ggf. dazu verpflichtet sich um die Beerdigung zu kümmern?

Hallo briddel,

er ist nicht verpflichtet dazu. Als einzigster Verwandter denkt man, er könne es machen, aber verpflichtet ist er nicht. Er hat auch keinen Anspruch auf den Pflichtteil, da es kein Verwandter in gerader Linie ist, d. h. Eltern, Großeltern, Enkel, Urenkel. Usw. Die Geschwister sind Verwandte der Nebenlinie.

Aber wenn der Freund Ihrer Mutter ihr das Geld für die Beerdigung vererbt, dann kann sie ja die Beerdigung auch organisieren und das Geld dafür verwenden? Oder wieso fragen Sie, ob der Bruder sich darum kümmern muss. Will Ihre Mutter sich nicht um die Beerdigung kümmern?

LG aus Stuttgart.

Meli1808

Der Bruder hat keinen Pflichtteilsanspruch. Wenn kein Testament vorhanden ist und gesetzliche Erbfolge eintritt, wird er jedoch alleinerbe, soweit der Lebensgefährte kein Testament macht.
Der oder die Erben haben die Beerdigungskosten zu tragen.

ml.

Wenn der freund ein testament hinterlegt hat(darum geht es hier wohl)dass die freundin als erbin ausweist,dann erbt nur sie.der bruder ist nicht pflichteilberechtigt.für die beerdigung muss die erbin aufkommen,also die freundin.der bruder ist dazu nicht verpflichtet!

hallo briddel
im normalfall erben die ehepartner und die kinder des verstorbenen. wie es bei eingetragenen partnerschaften aussieht, kann ich nicht sagen.
aber ich glaube nicht, dass deren verwandte etwas erben.
wenn sie auf der sicheren seite sein wollen, soll ihre mutter testamentarisch festhalten, das der jetzige lebenspartner die beerdigung bezahlt, denn sonst kann es u.u. sein, dass sie auf den kosten sitzten bleiben.
ein anwalt kann weiterhelfen, denn soviel ich weiss, steht ihnen ein pflichtanteil des erbes zu.
ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
lg sicha

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Erb- und Pflichtteilsrecht.

Zunächst hat der Bruder keinen Pflichtteilsanspruch gegenüber den Nachlass des Freundes.

Allerdings könnte er den Pflichtteilsanspruch der Eltern erben.

Weitere Hinweise zum Pflichtteilsrecht finden Sie unter:
http://www.pflichtteil-erbrecht.de/pflichtteilsrecht…

Wahrscheinlich fällt das Konto aber gar nicht in den Nachlass, etwa dann wenn einen Vertrag zugunsten Dritter mit der Bank vereinbart hat -zugunsten Ihrer Mutter. Dann würde es sich dabei um eine Schenkung auf den Todesfall handeln.

Allerdings kann das „irgendetwas schriftlich“ auch lediglich eine Vollmacht sein, mit der Ihre Mutter bevollmächtigt wird über das Konto zu verfügen - auch über den Tod hinaus.

Grundstäzlich tragen die Erben die Beerdigungskosten. Wenn Ihre Mutter erbt, würde Sie die Kosten tragen.
Zu klären wäre, ob Ihre Mutter als Lebensgefährten Art und Weise der Bestattung regeln kann. Das ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
Jedenfalls empfiehlt sich auch eine Bestattungsverfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de

Schon vorgesorgt?
http://www.vorsorgeordnung.de

Hallo,

wenn die in lebensparnerschaft lebenden Personen heiraten, sieht alles anders aus.
Dann erbt der Ehepartner, wenn dieses Paar kinderlos ist -auch aus früheren Ehen- 3/4 und die Eltern/Geschwister/Kinder der Geschwister das andere 1/4. Wenn ein Testament vorhanden ist, erbt nur der Ehegatte und alle anderen Verwandten fallen weg und haben gar keine Ansprüche. Der Ehepartner bestimmt auch die Beerdigung.
MfG
PB

Hallo briddel, tut mir leid, aber Deine Aussage " irgendetwas bei der Bank " ist zu ungenau. Hierauf kann ich leider keine Auskunft geben. MfG Löwenkind

Weiß ich leider auch nicht.

Hallo briddel,
wenn der Freund Deiner Mutter kein Testament gemacht hat, erbt dessen Bruder alles. Irgendein Schriftstück gilt nicht, es muss ein Testament sein. Ist ein Testament vorhanden, welches Deine Mutter als Alleinerbin ausweist, erbt der Bruder nichts. Die Beerdigungskosten muss dann allerdings Deine Mutter tragen. Einen Pflichtteil kann der Bruder nicht verlangen. Ich denke, dass es sich so verhält.
mfg
Lara50

Der/Die Erben haben aus dem Nachlaß die Beerdigungskosten zu zahlen. Der Bruder könnte zu den gesetzlichen Erben gehören. „Pflichtteilsberechtigter“ ist er nicht. Da kein Testament vorliegt, gibt es einen solchen auch nicht. Wem das Geld zusteht ist abhängig vom Inhalt der Erklärung. Es kann sich um eine Schenkung auf den Tod oder nur um eine Verfügungsberechtigung (Vollmacht) handeln. Ein Testament ist es nur, wenn es formgerecht errichtet worden ist (hand- und eigenhändig).
Ein Lebenspartner hat keine erbrechtliche „Privilegien“.

Entschuldigung - leider konnte ich aus zeitgründen nicht reagieren - falls noch erforderlich, gerne.