kann man eine volljährigen Schülerin zur Nachhilfe verpflichten?
Stelle die Frage, da ich zu dem Stichwort „zwangs Nachhilfe“ bei Google keinen Eintrag finde.
Meines Erachtens gibt es sowas wie zwangs Nachhilfe nicht, da Nachhilfe doch immer freiwillig angenommen werden muss, oder nicht?
Würde mich über eine schnelle Antwort freuen, vllt. auch mit Hinweisen auf das Schülerrecht.
In deutsch wäre das manch Mal wünschens Wert …
… aber mir ist davon auch nichts bekannt, was nichts heißen muss, denn ich habe seit vielen Jahren nichts mehr mit der Schule zu tun und die einzelnen Bundesländer regeln das ohnehin, wie sie gerade wollen.
Entschuldigt meine Rechtschreibfehler =)
war vorhin ein bisschen in Hektik…
Danke für die Zustimmung. Hoffe noch auf weitere Meinungen zu diesem Thema in Bezug auf Schülerrechte.
Kurze Anmerkung: Fällt es nicht auch in gewisser Weise unter Menschenrechtsverletzung? Nach dem 10. Schuljahr besteht keine Schulpflicht mehr. Und in diesem Fall würde „sie“ ja gegen ihren Willen „festgehalten“ werden.
Falls „sie“ zu dieser „zwangs Nachhilfe“ nicht erscheint, werden ihr Fehlstunden eingetragen. Ich verstehs einfach nicht. Man kann doch niemanden zur Nachhilfe zwingen!
Die Schulpflicht Endet mit der 10. Klasse.
Die ganze Oberstufe ist somit freiwillig.
Es geht nicht darum, ob eine Nachhilfe sinnvoll wäre, denn das bestätigt eig. schon die Reaktion des Lehrers. Nur liegt es doch in der Eigenverantwortung dieses Angebot wahr zu nehmen, oder nicht.
Ist es nicht eine wunderbare Motivation, einen Schüler unter Zwang in der Schule zu behalten damit dieser was lernt?
Ist es nicht eine wunderbare Motivation, einen Schüler unter
Zwang in der Schule zu behalten damit dieser was lernt?
Ich hab von sowas noch nie gehört…
Sehe ich auch so.
Aber ich glaube nicht, dass du (hier) weiterkommst…
…könnte mich aber ich irren.
Ich möchte ja nix vorweg nehmen.
Kann ja sein, das noch ein „Experte“ in diesem (Experten) Forum antwortet
Das wär(e) schön.
Denn die Frage, bzw. deren korekte Antwort würde mich in einem ähnlich gelagerten Fall - den ich auf Wunsch gerne erzähle - auch brennend (aua) interessieren
Die Vollzeitschulpflicht ist in der 10. Klasse in den meisten Bundesländern vorbei. Für die Berufsschulpflicht mag es mit 18 sogar in manchen Bundesländern stimmen, trotzdem kann man die Aussage so als ernstgemeinte nicht stehen lassen.
kann man eine volljährigen Schülerin zur Nachhilfe
verpflichten?
Meines Erachtens gibt es sowas wie zwangs Nachhilfe nicht, da
Nachhilfe doch immer freiwillig angenommen werden muss, oder
nicht?
Wie hier schon einige gesagt haben, liegt Schulgesetz in der Hand des Bundeslandes. Du kommst also nicht drum rum ins Schulgesetz des entsprechenden Landes zu gucken.
Im Hamburger-Schulgesetz sollte bspw. folgendes umgesetzt werden (ob’s schon passiert ist oder noch in Planung ist k.A.) Haben Schülerinnen und Schüler in der Stadtteilschule das Mindestziel einer Jahrgangsstufe nicht erreicht, so tritt an die Stelle der Wiederholung einer Jahrgangsstufe die verpflichtende Teilnahme an zusätzlichen Fördermaßnahmen
Nachhilfe kann aber durchaus als „zusätzliche Fördermaßnahmen“ gesehen werden.
Na ich würde mal sagen, nicht nur - und schon gar nicht
geringe - Spuren von Ironie…
!!!
Die Frage des (Frage)Stellers war doch erst gemeint!
Warum keine erst(gemeinten) Antworten?
Also ich persönlich finde den Bezug auf Menschenrechtsverletzung in diesem Falle mehr als lächerlich. Ein anderes Prädikat will ich wegen der Nettiquette nicht verwenden.
Wer sich so gegen Bildung verwehrt, dem ist auch mit ernst (meintest Du das?) gemeinten Antworten nicht beizukommen.
Oder hast du ein t zuviel und meintest „erst gemein“?
Also ich persönlich finde den Bezug auf
Menschenrechtsverletzung in diesem Falle mehr als lächerlich.
Ein anderes Prädikat will ich wegen der Nettiquette nicht
verwenden.
Wer sich so gegen Bildung verwehrt, dem ist auch mit ernst
(meintest Du das?) gemeinten Antworten nicht beizukommen.
Oder hast du ein t zuviel und meintest „erst gemein“?
sncr
Rumburak
Hi,
kapier ich dennoch nicht.
So weit ich das verstanden habe, wollte der Fragesteller doch „nur“ wissen, ob es „rechtlich“ zulässig ist, jemandem gegen seinen Willen Nachhilfe zu erteilen.
Er hat doch nicht gefragt, ob es bildungstechnisch richtig oder sinnvoll ist, auch nicht ob es moralisch richtig oder sinnvoll ist.
Grüße
PS: nein, ich denke nicht, irgendwo im Wort ein „t“ zu viel geschrieben zu haben, oder es vergessen zu haben
So weit ich das verstanden habe, wollte der Fragesteller doch
„nur“ wissen, ob es „rechtlich“ zulässig ist, jemandem gegen
seinen Willen Nachhilfe zu erteilen.
Ja. Aber,
er hat dann aber mehrer Zeilen tiefer die Frage aufgeworfen, ob es nicht in gewisser Weise einer Menschenrechtsverletzung gleich käme, einen Schüler zur Nachhilfe zu zwingen.
Dazu meine ich, dass, wer so Bildungsfern ist, dem kann man mit ernstgemeinten Antworten nicht weiterhelfen.
Grüße Rumburak
PS: nein, ich denke nicht, irgendwo im Wort ein „t“ zu viel
geschrieben zu haben, oder es vergessen zu haben
Jetzt bin ich auch platt:
Du schreibst
…erst gemeinte Antworten…
Nun dachte ich Du meintest „erNst“ gemeinte Antworten, oder eben erst „gemeine“ Antworten.
Ja. Aber,
er hat dann aber mehrer Zeilen tiefer die Frage aufgeworfen,
ob es nicht in gewisser Weise einer Menschenrechtsverletzung
gleich käme, einen Schüler zur Nachhilfe zu zwingen.
Dazu meine ich, dass, wer so Bildungsfern ist, dem kann man
mit ernstgemeinten Antworten nicht weiterhelfen.
Grüße Rumburak
Hi,
hmm…o.k.
Ist ja auch egal. Ich denke wir haken die Diskussion hier einfach mal ab.