Kann ein Makler auf schadensersatz verlagt werden

der Sachverhalt stellt sich folgendermaßen dar: ein Makler bekommt von einem Verkäufer den Auftrag ein Haus zu verkaufen.Preist dieses im Internet und mit einem Exposé an, daraufhin wird das Haus von jemandem angeschaut und es findet einen Interessenten, der ist kaufen möchte.mit dem Makler wird ein Maklervertrag geschlossen und es wird eine Makler Provision fällig, nachdem dann der Makler den Notartermin vereinbart und zudem alle Beteiligten erschienen waren, der Vertrag geschlossen wurde ist das Haus an den Käufer über eignet. das Geld wird an den Verkäufer über einen Kredit bezahlt und alle anderen Kosten werden auch bezahlt, soweit der Sachstand.
Zum späteren Zeitpunkt geschieht dann folgendes: es wird erfahren, dass der Makler falsche Angaben im Exposé sowohl als auch im Maklervertrag angegeben hat, und zudem verschwiegen hat dass das Haus nicht zu Wohnzwecken geeignet ist.nun stellt sich hier die Frage,  ob man die Möglichkeit hat den Makler auf Schadensersatz zu verklagen?!
hierzu ein paar Anhaltspunkte:
es handelt sich bei dem Haus um ein Wochenendhaus, was aber nicht dem käufer zum zeitpunkt des Kaufs mitgeteilt wurde und was dann erst späterden Käufern gesagt wurde durch die Verbandsgemeinde,  denn das Haus wäre nicht dauerhaft wohnen geeignet im Notarvertrag sowohl als auch im Maklervertrag stehen keine Information darüber,  dass es sich um ein Wochenendhaus handle, hier steht im Notarvertrag nur Wohnhaus und im Maklervertrag ist EFH eingetragen, so lautet die Wortwahl Einfamilienhaus. ist der Makler nun dafür haftbar, das man in diesem Haus nun nicht dauerhaft wohnen darf und das Problem dazukommt das man das Haus, bei erneuter Veräußerung nur noch zu einem geringen Preis verkaufen kann, wie stehen hier die Chancen, den Makler beziehungsweise die anderen Beteiligten zum Beispiel den Notar , auf Schadensersatz zu verklagen??? Bitte um hilfe ! Danke

_der Sachverhalt stellt sich folgendermaßen dar: ein Makler bekommt von einem Verkäufer den Auftrag ein Haus zu verkaufen.Preist dieses im Internet und mit einem Exposé an, daraufhin wird das Haus von jemandem angeschaut und es findet einen Interessenten, der ist kaufen möchte.mit dem Makler wird ein Maklervertrag geschlossen und es wird eine Makler Provision fällig, nachdem dann der Makler den Notartermin vereinbart und zudem alle Beteiligten erschienen waren, der Vertrag geschlossen wurde ist das Haus an den Käufer über eignet. das Geld wird an den Verkäufer über einen Kredit bezahlt und alle anderen Kosten werden auch bezahlt, soweit der Sachstand.

Es wurde also nie das Haus besichtigt?

Zum späteren Zeitpunkt geschieht dann folgendes: es wird erfahren, dass der Makler falsche Angaben im Exposé sowohl als auch im Maklervertrag angegeben hat,

Welche Angaben sollen vom Makler angeblich falsch gewesen sein?

und zudem verschwiegen hat dass das Haus nicht zu Wohnzwecken geeignet ist.

Wurde denn von einem Wohnhaus gesprochen/geschrieben oder nur von einem Haus?
Was steht denn da genau im Expose und im Maklervertrag?

nun stellt sich hier die Frage, ob man die Möglichkeit hat den Makler auf Schadensersatz zu verklagen?!
Welcher Schaden ist eingetreten?

hierzu ein paar Anhaltspunkte:
es handelt sich bei dem Haus um ein Wochenendhaus, was aber nicht dem käufer zum zeitpunkt des Kaufs mitgeteilt wurde und was dann erst späterden Käufern gesagt wurde durch die Verbandsgemeinde, denn das Haus wäre nicht dauerhaft wohnen geeignet
Warum nicht dauerhaft zum Wohnen geeignet; Aufgrund der Bauweise oder weil das Haus in einem besonderen „Gebiet“ steht?

im Notarvertrag sowohl als auch im Maklervertrag stehen keine Information darüber, dass es sich um ein Wochenendhaus handle,
hier steht im Notarvertrag nur Wohnhaus und im Maklervertrag ist EFH eingetragen, so lautet die Wortwahl Einfamilienhaus.
ist der Makler nun dafür haftbar, das man in diesem Haus nun nicht dauerhaft wohnen darf
Es ist doch nicht die Schuld des Maklers, dass man da nicht dauerhaft wohnen darf, der Makler hat doch diese „wohnliche“ Einschränkung nicht vorgenommen; evtl. war ihm dies nicht bekannt, aber wer kauft ein Haus, ohne es zu besichtigen???

und das Problem dazukommt das man das Haus, bei erneuter Veräußerung nur noch zu einem geringen Preis verkaufen kann, wie stehen hier die Chancen, den Makler beziehungsweise die anderen Beteiligten zum Beispiel den Notar
Was hat denn der Notar damit zu tun?
Der Notar beurkundet einen Vertrag und hat nicht zu prüfen, ob ein Haus dort steht oder eine verfallene Bergruine oder einen Misthaufen des Bauern; es ist doch Sache des Käufers, das Objekt zu besichtigen. _

Hallo,

der Sachverhalt stellt sich folgendermaßen dar: ein Makler

Alles schön und gut, da fühlt sich jemand betrogen. Aber ist das wirklich so? Hätte man sich vorher nicht schlau machen müssen? Es gibt sowas wie Eigenverantwortung …

Was genau steht im Kaufvertrag? Auch bezüglich Rechte und Pflichten und Risiken usw.
Da die „Feinheiten“ hier nicht bekannt sind, sollte man mit allen Unterlagen erstmal eine rechtskundige Person aufsuchen und sich beraten lassen.

Um hier etwas zu sagen sind zu wenige Informationen vorhanden, ich gehe davon aus, dass irgendwo im Kaufvertrag die Sache hieb- und sitchfest gemacht wurde.

Selbstverständlich kann man klagen, aber zuerst sollte geprüft wreden, ob die Sache Erfolg haben kann.

Gruß
Jörg Zabel

Zuerst mal: Man kann Makler auf alles verklagen, gleich ob Schadenersatz oder das Tragen einer gelbgrün geringelten Uniform während der Unterzeichnung der Provisions"vereinbarung". Die Frage ist nur, wieviel Erfolg die Klage hat.

es wird erfahren, dass der Makler falsche Angaben im Exposé sowohl als
auch im Maklervertrag angegeben hat

In den genannten Papieren (und den Makler-AGB) solltest du nicht nur die Falschangaben zur Immobilie kontrollieren, sondern auch mal nach Passagen dieser Art suchen:

„Die in unseren Angeboten enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen.“

„Der Makler hat dem Kunden alle Informationen zu geben, die für seine Entscheidung über den Abschluss des Vertrags von Bedeutung sein können, ist aber nicht verpflichtet, zur Erlangung von Informationen besondere Nachforschungen anzustellen.“

„Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.“

Und? Was gefunden? Dann vergiss es, den Makler an den Eiern zu kriegen. Mit solchen Sprüchen lavieren sich die Kerle regelmäßig aus jeder Verantwortung heraus.

Ansatzpunkt für Schadensersatzforderungen an der Verkäufer oder sogar Rückabwicklung kann nur der Kaufvertrag sein. Den hätte der Käufer freilich vor der Unterzeichnung zusammen mit der ins Auge gefassten Immoblie gründlich prüfen sollen.

Dass der Käufer vor dem Kauf ein Wochenendhaus nicht von einem Wohnhaus unterscheiden konnte, klingt nach grenzenloser Naivität oder jetzt selbst zu verantwortender Nachlässigkeit.

Chancen, den Makler beziehungsweise die anderen
Beteiligten zum Beispiel den Notar , auf Schadensersatz zu
verklagen???

Du hast diese Geschichte schon vor zwei Jahren gepostet
http://www.wer-weiss-was.de/immobilien/habe-haus-gek…

und in deinen Antworten erklärt, das einzig Richtige tun zu wollen, was man in solcher Situation tun kann: Einen (Fach-)Anwalt aufzusuchen.

Da wäre es natürlich interessant zu wissen, was dabei rauskam. Vermutlich nicht viel, wenn du dich heute auf die Suche nach Nebenkriegsschauplätzen (Makler, Notar) machst.