Kann ein Mieter auch eine Strafbewehrte Abmahnung

Wir nehmen mal an, ein Mieter stelle immer den Kinderwagen in den Flur,
obwohl dies wegen der Enge im Flur verboten wäre. Lt Hausordnung.
Die Hausverwaltung würde eine Unterlassungserklärung schicken, wonach der Mieter
„für jeden Fall der Zuwiderhandlung 250 Euro an ein Kinderheim zahlen müsste“
Die müssten doch den Mieter verklagen wegen dem Kinderwagen oder.

Gibt es das mit so einer „Abmahnung“ überhaupt ?

Ramona.

Wir nehmen mal an, ein Mieter stelle immer den Kinderwagen in
den Flur,
obwohl dies wegen der Enge im Flur verboten wäre. Lt
Hausordnung.

Nehmen wir stattdessen mal an, die betreffende Landesbauordnung würde für ein Mehrfamilienhaus genau das vorschreiben - nämlich dass im Flur/Treppenhaus genug Platz einzuplanen ist, dass ein Kinderwagen dort behinderungsfrei abgestellt werden kann. Wäre dieser Hinweis an die HV nicht nett als Antwort auf eine Abmahnung? Um das rauszukriegen, wäre es allerdings erforderlich, das Baujahr und den Standort des Hauses zu kennen.

Sonst halt
http://www.sueddeutsche.de/geld/urteil-kinderwagen-d…

smalbop

Die müssten doch den Mieter verklagen wegen dem Kinderwagen
oder.

*würg*
In was für einer Gesellschaft lebe ich eigentlich?

vnA

Guten Tag,

Wir nehmen mal an, ein Mieter stelle immer den Kinderwagen in
den Flur,
obwohl dies wegen der Enge im Flur verboten wäre. Lt
Hausordnung.

Um das rauszukriegen,

wäre es allerdings erforderlich, das Baujahr und den Standort
des Hauses zu kennen.

smalbop

Das ist es gerade, das Haus ist ein Altbau - im Mietvertrag steht es auch - nichts abstellen - wegen Sturzgefahr im Fluchtweg.
Die Frage ist aber, darf der verlangen dass z.B für jeden Fall der Zuwiederhandlung 250€ beispielsweise zu zahlen wären an das örtliche Kinderheim. Denn das mit der Summe wäre doch willkürlich - oder? Setzen die einfach Strafen fest. Geht das überhaupt?

Die Hausverwaltung würde eine Unterlassungserklärung schicken,
wonach der Mieter
„für jeden Fall der Zuwiderhandlung 250 Euro an ein Kinderheim
zahlen müsste“
Die müssten doch den Mieter verklagen wegen dem Kinderwagen
oder.

Gibt es das mit so einer „Abmahnung“ überhaupt ?

das ist keine abmahnung, sondern eine strafbewehrte unterlassungserklärung. im rahmen von file-sharing-angelegenheiten kennt sie jeder, sie ist aber natürlich auch im mietrecht zulässig.

rechtlich handelt es sich um eine vertragsstrafe, §§ 339ff. bgb.

unterzeichnet der empfänger, verpflichtet er sich bei zuwiderhandeln zur zahlung der 250€, sollte er erneut den kinderwagen dort abstellen.
der vorteil für den unterschreibenden ist, dass dadurch die wiederholungsgefahr eines unterlassungsanspruch aufgehoben wird, d.h. eine klage auf unterlassen wäre unbegründet.

unterzeichnet er nicht, droht die gefahr der klageerhebung durch den zusteller auf unterlassung der handlung.

das problem hier könnte allerdings die formulierung des zu unterlassenden verhaltens sein. es muss nämlich inhaltlich bestimmt sein, wie wenn ein urteil(stenor) in der sache erginge.

„jeder fall der zuwiderhandlung“ ist mE nicht bestimmt genug.
weiterer anknüpfungspunkt ist die höhe, diese muss im vergleich zum drohenden verstoß angemessen sein.

Hallo,

der Vermieter kann fordern was er will, umgekehrt übrigens auch. Der Mieter muss es nicht unterschreiben und ich als Mieter würde es auch nicht machen.

Ich würde dem Mieter empfehlen, ein Gegenschreiben aufzusetzen in dem man zusagt in Zukunft mehr auf die Hausordnung Rücksicht zu nehmen.

Man könnte es auch ignorieren, allerdings könnte sich dann der Vermieter genötigt sehen mehr als ein Schreiben zu unternehmen. Mit welchem Erfolg ist eine andere Frage.

Gruß

Ich würde dem Mieter empfehlen, ein Gegenschreiben aufzusetzen
in dem man zusagt in Zukunft mehr auf die Hausordnung
Rücksicht zu nehmen.

tolle idee! hilfst du dann bei der wohnungssuche? denn die anerkennung der hausordnung ist üblicherweise teil des vertrages.

Hallo,

denn die
anerkennung der hausordnung ist üblicherweise teil des
vertrages.

Ja. Aber nicht die Anerkennung einer geänderten Hausordnung. Man kann nicht vertraglich abmachen, automatisch alle zukünftigen Vertragsänderungen anzuerkennen. Wäre ja wohl sonst auch eine tolle Möglichkeit der Sklavengewinnung.
Lies doch mal den Artikel von hendrik4u weiter oben.
Gruß
loderunner (ianal)

das ist mir auch klar. aber ich kann jetzt nichts im originalposting finden, was auf eine änderung der hausordnung hindeutet? oder habe ich das überlesen?

und damit wäre ja die hausordnung VOR vertragsunterzeichnung bekannt gewesen - auch der teil, der das abstellen von sachen im treppenhaus/flur verbietet…

Guten Tag,

tolle idee! hilfst du dann bei der wohnungssuche? denn die
anerkennung der hausordnung ist üblicherweise teil des
vertrages.

evtl. solltest du dir wirklich alles nochmal in Ruhe durchlesen. Es geht um die Nachträgliche Vereinbarung (Unterlassungserklärung). Dazu sehe ich keine Pflicht sich mit dieser Einverstanden erklären zu müssen.

Gruß

Unterlassung also gut - zusatzfrage?

das problem hier könnte allerdings die formulierung des zu
unterlassenden verhaltens sein. es muss nämlich inhaltlich
bestimmt sein, wie wenn ein urteil(stenor) in der sache
erginge.

Was ist damit gemeint?

„jeder fall der zuwiderhandlung“ ist mE nicht bestimmt genug.

sondern was „jedes abstellen des Kinderwagens“?

weiterer anknüpfungspunkt ist die höhe, diese muss im
vergleich zum drohenden verstoß angemessen sein.

Das ist allerdings verstanden - gut ein Sternchen für ein Sternchen

das problem hier könnte allerdings die formulierung des zu
unterlassenden verhaltens sein. es muss nämlich inhaltlich
bestimmt sein, wie wenn ein urteil(stenor) in der sache
erginge.
„jeder fall der zuwiderhandlung“ ist mE nicht bestimmt genug.

sondern was „jedes abstellen des Kinderwagens“?

ein beispiel:
für den fall, dass der versprechende im flur/treppenhaus oder vor seiner wohnung einen kinderwagen für die dauer von länger als xy stunden abstellt, verpflichtet er sich … zu bezahlen.

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