Die Hausverwaltung würde eine Unterlassungserklärung schicken,
wonach der Mieter
„für jeden Fall der Zuwiderhandlung 250 Euro an ein Kinderheim
zahlen müsste“
Die müssten doch den Mieter verklagen wegen dem Kinderwagen
oder.
Gibt es das mit so einer „Abmahnung“ überhaupt ?
das ist keine abmahnung, sondern eine strafbewehrte unterlassungserklärung. im rahmen von file-sharing-angelegenheiten kennt sie jeder, sie ist aber natürlich auch im mietrecht zulässig.
rechtlich handelt es sich um eine vertragsstrafe, §§ 339ff. bgb.
unterzeichnet der empfänger, verpflichtet er sich bei zuwiderhandeln zur zahlung der 250€, sollte er erneut den kinderwagen dort abstellen.
der vorteil für den unterschreibenden ist, dass dadurch die wiederholungsgefahr eines unterlassungsanspruch aufgehoben wird, d.h. eine klage auf unterlassen wäre unbegründet.
unterzeichnet er nicht, droht die gefahr der klageerhebung durch den zusteller auf unterlassung der handlung.
das problem hier könnte allerdings die formulierung des zu unterlassenden verhaltens sein. es muss nämlich inhaltlich bestimmt sein, wie wenn ein urteil(stenor) in der sache erginge.
„jeder fall der zuwiderhandlung“ ist mE nicht bestimmt genug.
weiterer anknüpfungspunkt ist die höhe, diese muss im vergleich zum drohenden verstoß angemessen sein.