Wenn ja bitte wie? Hat er dieselben Rechte und Pflichten wie ein Eigentümer als Beiratsmitglied? Muss der Wohnungseigentümer dieser Wohnung einverstanden sein?
Wie ist ein bestellter Beirat vorzeitig abwählbar?
Hallo,
soweit mir bekannt, kommt es auf die Satzung der WEG an. Also dort einmal nachschauen.
Viel Glück