Hallo Isabella,
selbst wenn im Miet/Pachtvertrag eine Untervermietung nicht ausgeschlossen ist, bedarf eine Untervermietung immer der Erlaubnis des Vermieters/Verpächters.
Bitte differenziere,
Untervermietung = einzelne Räume oder räumliche Teilfläche
Gebrauchsüberlassung = die ganzen gemieteten/gepachteten Flächen oder Räume
Empfehlung, sprich mit dem Vermieter über eine Untervermietung, wenn diese für das Hauptmietverhältnis nicht belastend ist und einer Untervermietung nichts entgegensteht, wird der Vermieter das auch erlauben.
Es handelt sich um einen Gewerbemietvertrag gehe ich mal davon aus, hier gelten andere Rechte als Wohnungsmietvertrag oder vermietung zu wohnwirtschaftlichen Zwecken.
Miteinander Sprechen hilft und du bist gleich im Bilde ob du darfst oder nicht, ok
Gruß
BHS-Huber