Kann ein Mieter/Pächter Räumlichkeiten untervermieten, österreichisches Recht?

Räumlichkeiten werden als Restaurant genutzt

Kann ein Mieter/Pächter die Räumlichkeiten untervermieten, auch wenn im Mietvertrag in 2 Paragraphen ausdrücklich steht dass NICHT untervermietet werden darf?

Bis wann kann man Einspruch erheben?

Vielen Dank im Voraus!

Hallo Isabella,

selbst wenn im Miet/Pachtvertrag eine Untervermietung nicht ausgeschlossen ist, bedarf eine Untervermietung immer der Erlaubnis des Vermieters/Verpächters.

Bitte differenziere,
Untervermietung = einzelne Räume oder räumliche Teilfläche
Gebrauchsüberlassung = die ganzen gemieteten/gepachteten Flächen oder Räume

Empfehlung, sprich mit dem Vermieter über eine Untervermietung, wenn diese für das Hauptmietverhältnis nicht belastend ist und einer Untervermietung nichts entgegensteht, wird der Vermieter das auch erlauben.

Es handelt sich um einen Gewerbemietvertrag gehe ich mal davon aus, hier gelten andere Rechte als Wohnungsmietvertrag oder vermietung zu wohnwirtschaftlichen Zwecken.

Miteinander Sprechen hilft und du bist gleich im Bilde ob du darfst oder nicht, ok

Gruß

BHS-Huber