Wenn mein Vter miter ist seit 7 Jahren , kann ich als sein Sohn und Erbe den Mietvertrag erben ?
Wenn der Vater alleiniger Bewohner und Mieter war, können Sie zwar in den Vertrag eintreten, müssen aber damit rechnen, dass der Vermieter von seinem ausserordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch macht. Dieses muss er innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod ausüben. Ich würde deshalb mit dem Vermieter reden.
Wenn mein Vter miter ist seit 7 Jahren , kann ich als sein
Sohn und Erbe den Mietvertrag erben ?
Hallo Markus Zunk,
grundsätzlich ist das zu bejahen - es geschieht bei Tod des Vaters sogar automatisch.
Es macht jedoch einen Unterschied, ob Du als Sohn bereits als Mitmieter oder Bewohner in Lebensgemeinschaft in der Wohnung wohntest oder nicht.
Schaue dazu 563, 564 BGB.
Zunächst erbst Du die Verpflichtung den Mietvertrag fortzusetzen - bedeutet Miete zahlen und ordentlich kündigen ( 3 Monate )innerhalb 1 Monat nach Bekanntwerden Tod.
Ist das nicht gewollt, muss das Erbe als Ganzes bei dem Amtsgericht ausgeschlagen werden.
Man kann also nicht den verwertbaren Nachlaß an sich nehmen und den Vermieter auf seinen Mietforderungen " sitzen" lassen. Letzteres ist nur ratsam, wenn nichts oder nur wertloser Hausrat vorhanden ist und - wie gesagt - das Erbe rechtzeitig, förmlich ausgeschlagen wurde.
Wohnst Du bereits ebenfalls in der Wohnung, kannst Du das Mietverhältnis fortführen und wohnen bleiben.
Freundliche Grüße
R. Angermüller
Wenn mein Vter miter ist seit 7 Jahren , kann ich als sein
Sohn und Erbe den Mietvertrag erben ?
Dazu kann ich keine Angaben machen, Ich bin kein Experte.Mfg
Wenn mein Vter miter ist seit 7 Jahren , kann ich als sein
Sohn und Erbe den Mietvertrag erben ?