Kann ein Miteigentümer, welcher privatinsolvent ist, aus Haus geklagt werden gegen seinen Willen?

Hallo,
der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: es gibt zwei Hauseigentümer, wobei der eine Privatinsolvent ist. Beide haben ein Bankdarlehen aufgenommen und Raten werden seit einigen Monaten nicht mehr bedient. Der Insolvente möchte aus diesem Haus, welches er „miet-und tilgungsfrei bewohnt“ nicht ausziehen. Nun gibt es einen Kaufinteressenten: der vertretente Insolvenzverwalter und der andere Hauseigentümer sind sich mit dem Käufer einig hins. Hausverkauf, Kaufpreiszahlung etc.

Frage: welche Möglichkeiten gibt es, den insolventen Hausmiteigentümer und Bewohner gegen seinen Willen-ausser einer Zwangsversteigerung- aus dem Haus zu bekommen?
Welche Pflichten hat der Insolvenzverwalter hins. den Gläubigern? Muß er fürsorglich für diese handeln(höheren Kaufpreis erzielen gegenüber einer Zwangsversteigerung mit 70% Grundgebot und somit den "Bewohner2 zwangsräumen lassen?
Für Ihre Antwort wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße

keine !

Hallo,

wichtig ist einzig und alleine die Eintragung im Grundbuch.

Sind dort beide zu 50 % als Eigentümer eingetragen,gibt es außer der Zwangsversteigerung
keine Möglichkeit, den Miteigentümer los zu werden (außer das er freiwillig geht).

Außerdem wäre noch zu klären, was im Grundbuch darüber

„miet-und tilgungsfrei bewohnt“

eingetragen ist.
Denn wenn es sich um ein Nießbrauchsrecht handelt, ist auch eine Zwangsversteigerung nicht ohne weiteres möglich.

Das war ironisch gemeint.
Der Insolvente zahlt keine Kreditraten mehr und wohnt deshalb zur Zeit „miet- und tilgungsfrei“.

Woher willst du das wissen ??

1,sind beide zur Hälfte Eigentümer und keine Mieter

und 2. hört sich dieser Passus eher nach einer vertraglichen Regelung an.

Schließlich heißt Tilgungsfrei ja nicht, das man nichts bezahlt, ganz im Gegenteil.

Ich habe es gelesen und verstanden. Oder warum ist miet-und tilgungsfrei in Anführungsstrichen gesetzt ?

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Hallo,

das „warum“ sollte der Fragesteller einmal erläutern.

Falls es dir unbekannt sein sollte,

Tilgungsfrei heißt, das man keine Tilgung , sondern nur die Zinsen
für ein Darlehen bezahlt.

Ohne Kenntnis der Grundbucheintragungen ist nämlich alles Spekulatius.

wie genau interpretierst du denn den begriff ‚eigentümer‘?

oje, oje, oje…