Kann ein Miterbe Testamentsvollstrecker sein

Hallo, mich bewegen gerade einige sehr dringende Fragen und ich hoffe auf Ihre zeitnahe Hilfe:

  • Kann ein Mit- bzw. Haupterbe neben einem weiteren Miterben, Testamentsvollstrecker sein bzw. können dem Miterben, der nicht Testamentsvollstrecker ist, hieraus Nachteile entstehen?
  • Ist eine im Testament festgelegte Vergütung von 5% rechtens oder ist sie nicht viel zu hoch, könnte man hiergegen ggf. auch außergerichtlich als Privatperson vorgehen?
  • Im Testament ist hinterlegt, dass der Miterbe ein Haus erbt, jedoch der Sohn des Erben (=Testamentsvollstrecker) ein 70%iges Ankaufsrecht hierauf hat, sollte das Haus verkauft werden, was heißt das und wie könnte man sich hiergegen wehren bzw. welche anderen Möglichkeiten gäbe es hier für den Erben, dies evtl. zu umgehen?

Hallo!

Miterbe kann auch Testamentsvollstrecker sein. Das ist nicht ungewöhnlich.

Besagt ja nichts anders als das er das erbe nach dem Testament aufteilt, etwa ein Haus verkauft und den Erlös dann aufteilt.

5 % ( von was eigentlich ?) ist OK, es könnte auch mehr sein. Das ist doch dem Erblasser völlig freigestellt was er einem Miterben dafür zusätzlich zubilligt.

Und er ist der Sohn, al so sowieso bevorrechtigt. Hat der andere Erbe Pflichtteilsansprüche, so könnte er bei Unterschreitung seines Erbteils Forderungen an den Miterben stellen, sonst nicht.

Aber was ein 70% Ankaufsrecht ( wohl Vorkaufsrecht gemeint ?) sein soll ?
Das ist mir völlig unklar.

Mit Einsetzung eines Testamentsvollstrecker will man gerade den Streit beim Verkauf von Sachgütern und Immobilien aus dem Weg gehen. Er soll alles zu Geld machen, was sich dann leicht und gerecht verteilen lässt.
Und für den Aufwand erhält er zusätzlich einen weiteren Anteil am Erlös.

MfG
duck313