Der Netzbetreiber behauptet intern, der Betreiber einen kleinen Photovoltaikanlage sei kein Rechnungssteller. Nach meinem früheren Kenntnisstand ist das aber nicht so. Kann das jemand bestätigen ?
Hallo Roland,
der Begriff „Rechnungsteller“ ist nicht definiert. Schätzungsweise dient er intern beim Netzbetreiber dazu, Einspeiser, die selbst abrechnen und fakturieren von denen zu unterscheiden, die per Gutschrift durch den Netzbetreiber abgerechnet werden - das sind völlig verschiedene Prozeduren, und es ist notwendig, diese beiden Gruppen von Einspeisern technisch zu unterscheiden.
Für die Abrechnung per Gutschrift ist das Einverständnis beider Parteien notwendig. Um die Chose zu beurteilen, ist es also notwendig, ob ein solches Einverständnis z.B. im Rahmen des geschlossenen Vertrags vorliegt. Wenn im Vertrag z.B. vereinbart worden ist, dass die Abrechnung ausschließlich durch Gutschrift erfolgt, sieht das ganz anders aus, als wenn vereinbart worden ist, dass sie durch Gutschrift erfolgen kann.
Schöne Grüße
MM
Hallo
jeder Rechnungsstellung geht ein Vertrgsverhältniss zwischen den beiden Parteien vorraus. In diesem Vertrag müssen/sollten eigentlich alle relavanten Fragen geklärt werden/sein.
MfG Frank