Danke!!
Die Vorratsdatenspeicherung ist mir ein Begriff.
Es handelt sich hier ja nur um einen Beispielfall und keinen realen dahinter.
Noch einmal: Beschlagnahmt werden kann erst einmal alles. Wenn die Polizei jeden Tag einen Besuch abstatten würde (was Sie nicht macht), könnte sie jeden Tag etwas mitnehmen. Dann wäre es am Richter, die Beschlagnahme zu bestätigen.
Geben Sie sich nicht der Hoffnung hin, dass jede Beschlagnahme und jeder Haftbefehl intensiv geprüft wird. Das sind alles „Wird-Schon-Stimmen“-Beschlüsse.