Guten Tag,
hallo,
mal angenommen, A begeht mit einem PC eine Straftat. Der PC wird anschließend vernichtet und ein neuer gekauft. Kann dieser neue PC beschlagnahmt werden, wenn nachweislich die Tat vor dem Kauf geschah?
Guten Tag,
hallo,
mal angenommen, A begeht mit einem PC eine Straftat. Der PC wird anschließend vernichtet und ein neuer gekauft. Kann dieser neue PC beschlagnahmt werden, wenn nachweislich die Tat vor dem Kauf geschah?
Hallo,
mal angenommen, A begeht mit einem PC eine Straftat. Der PC
wird anschließend vernichtet und ein neuer gekauft. Kann
dieser neue PC beschlagnahmt werden, wenn nachweislich die Tat
vor dem Kauf geschah?
diese Antwort ist ganz einfach: NEIN!
Eingezogen werden (nach § 74 StGB) kann nur das Tatwerkzeug, NICHT irgendein gleichwertiger (oder sonstwas) „Nachfolger“.
Viele Grüße
OpiWahn
Danke!!
Vermutlich würde man ihn aber erst mal beschlagnahmen und dann muss A erklären, dass die Tat vor dem Datum der Rechnung war, oder?
Wenn sich ein Richter findet, der die Beschlagnahme anordnet, kann alles beschlagnahmt werden. Und das geht schneller, als man denkt.
Gruß
apfjur
aber man könnte wohl dagegen vorgehen, oder?
Es kommt darauf an, wie die Beschlagnahme begründet wird. Es könnte sein, dass hier ein Fall „präventiver Beschlagnahme“ vorliegt, wenn ernsthaft zu befürchten steht, dass mit dem neuen PC erhebliche Straftaten begangen werden sollen.
Es kommt darauf an, wie die Beschlagnahme begründet wird. Es
könnte sein, dass hier ein Fall „präventiver Beschlagnahme“
vorliegt, wenn ernsthaft zu befürchten steht, dass mit dem
neuen PC erhebliche Straftaten begangen werden sollen.
Und wenn der PC beschlagnahmt wird und man kauft sich dann einen neuen? Kann der dann auch wieder beschlagnahmt werden usw.?
Es sollte unbedingt geprüft werden, ob die Voraussetzungen einer Beschlagnahme überhaupt vorliegen. Ohne Kenntnis des Sachverhalts kann keine seriöse Antwort erfolgen.
Es sollte unbedingt geprüft werden, ob die Voraussetzungen
einer Beschlagnahme überhaupt vorliegen. Ohne Kenntnis des
Sachverhalts kann keine seriöse Antwort erfolgen.
Ich möchte nur wissen, ob dann immer die neuen PCs beschlagnahmt werden können, obwohl damit keine Straftat mehr begangen wurde…
Die von der Beschlagnahme betroffene Person kann gegen die Beschlagnahme Beschwerde einlegen. Aber die allgemeine Praxis der Amtsgerichte zeigt, dass Beschlagnahmen genauso schnell bestätigt werden, wie die Untersuchungshaft.
Das wiederum lässt sich so leicht nicht beantworten. Da müsste ich wissen, worum es geht und wie die zeitliche Abfolge insgesamt (Tatbegehung und -art, -entdeckung, Datum des neuen Computerkaufs etc.) war.
Wenn aber der neue PC halbwegs zeitnah zur Tatbegehung gekauft wurde, ist die Wahrscheinlichkeit in der Tat hoch, dass der Rechner zunächst beschlagnahmt wird.
Die von der Beschlagnahme betroffene Person kann gegen die
Beschlagnahme Beschwerde einlegen. Aber die allgemeine Praxis
der Amtsgerichte zeigt, dass Beschlagnahmen genauso schnell
bestätigt werden, wie die Untersuchungshaft.
Könnte eine Beschwerde in meinem o.a. Beispel Erfolg haben, wenn die Tat nachweislich mit einem anderen PC begangen wurde?
Die von der Beschlagnahme betroffene Person kann gegen die
Beschlagnahme Beschwerde einlegen. Aber die allgemeine Praxis
der Amtsgerichte zeigt, dass Beschlagnahmen genauso schnell
bestätigt werden, wie die Untersuchungshaft.
Könnte eine Beschwerde Erfolg haben, wenn in meinem Beispiel der PC nachweislich nicht für die Tat benutzt wurde?
Sicherlich könnte die Beschwerde Erfolg haben, aber wie wollen Sie im Beschwerdeverfahren nachweisen, dass der PC nicht für die Tat benutzt wurde? Weil er später gekauft wurde? Wie wollen Sie nachweisen, dass gerade der beschlagnahmte PC derjenige ist, der später gekauft wurde? Ein Richter wird sich bei einer Beschwerde gegen eine Beschlagnahme auf so etwas nicht einlassen. Denn schließlich sollen durch die Beschlagnahme diese Fragen gerade geklärt werden.
Wir leben in einer Demokratie … der Richter hat die Freiheit …
Aber was, wenn sich die Person A dann einen neuen PC kauft, kann der dann wieder beschlagnahmt werden? Dann könnte sich A ja zigmal einen PC kaufen und immer wieder wird er beschlagnahmt…oder?
Nicht als Tatmittel (Einziehungsgegenstand/Beweismittel), sehr wohl aber als Verfallsgegenstand.
Nicht als Tatmittel (Einziehungsgegenstand/Beweismittel), sehr
wohl aber als Verfallsgegenstand.
Was heisst Verfallsgegenstand?
Eine beschlagnahmung ist durchaus zulässig, da nicht auszuschließen ist, dass durch andere Speichermedien verwertbares Spurenmaterial auf den neu gekauften rechner Überspielt wurden ist.
Daher kann dieser beschlagnahmt werdenh so lang dies in der richterlichen Verfügung so bestimmt ist und im Beschlagnahmungsprotukoll festgehalten wurde.
Es ist allerdings darauf zu achten das man der Beschlagnahumng nicht zustimmt, ansonsten bekommt man ein Problem wenn man dann im weiteren Prozess ist.
Dies ist eigentlich ein Problem, welches ich nicht nachvollziehen kann.
Wenn allerdings ein Richter die Beschlagnahme angeordnet hat, dann stehen die Sterne schlecht.
Denn ein Richter ist ein kleiner Gott.
Sollte die kriminaltechnische Untersuchung der Festplatten allerdings keinen Hinweis auf eine Straftat ergeben, muss das Gerät wieder heraus gegeben werden. Dies allerdings kann, sofern das Gerät zum Verfahren gehört, (aus eigener Erfahrung) schon mal 1 bis 2 Jahre dauern, ehe die Staatsanwaltschaft ihr ok gibt.
Ich hoffe ich konnte helfen
Hallo!
Ein solcher Rechner kann durchaus beschlagnahmt werden.
Bei der Beschlagnahme oder auch formelle Sicherstellung eines PC geht es ja schließlich nur nachrangig um die Hardware. Wesentlich wichtiger ist den Ermittlern die vorhandene Software (Programme, Datein usw.), die mittels Datenträger sich nun auch auf dem neuen PC befinden könnten.
Desweiteren umfasst eine solche Beschlagnahme fast immer auch alle infrage kommenden Datenträger, wie USB-Sticks, Festplatten, CD, DVD… usw.
Vor allem ist aber auch der DSL-Router unter Umständen von Interesse.
Wenn Ihre Frage auf Internet-Kriminalität abziehlt, dann möchte ich Sie ebenfalls auf das Schlagwort „Vorratsdatenspeicherung“ aufmerksam machen.