ob ein Schüler (11. Klasse Gymnasium) den Status „Freiberufler“ vom Finanzamt bekommen kann?
Oder ist es bei einem hauptberuflichen Schüler generell unmöglich vom FA als Freiberufler anerkannt zu werden - unabhängig von der ausgeübten Tätigkeit?
das mit dem „Freiberufler“ wird denke ich schwierig, da die freie Berufe in der Regel Dienstleistungsberufe sind, die eine „höhere Ausbildung“ voraussetzen. Zu den freien Berufen gehören Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare etc.
Du kannst allerdings irgendwo als freier Mitarbeiter auf Gewerbeschein beschäftigt sein, falls du das meinst.
Stehe für Rückfragen natürlich gern zur Verfügung.
das mit dem „Freiberufler“ wird denke ich schwierig, da die
freie Berufe in der Regel Dienstleistungsberufe sind, die eine
„höhere Ausbildung“ voraussetzen. Zu den freien Berufen
gehören Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare etc.
Meines erachtens wird der Freiberufler nicht nur durch eine offiziell anerkannte Ausbildung zu diesem. Wenn zb ein schüler nun musik macht, filme dreht oder webdisigner ist (davon einnahmen erzielt), dann kann er sich als freiberufler einstufen und dementsprechend zb die steuerlichen vorteile nutzen.
Meines erachtens wird der Freiberufler nicht nur durch eine
offiziell anerkannte Ausbildung zu diesem.
doch, genau das ist eines der wesentlichen unterscheidungskriterien zur abgrenzung zum gewerbetreibenden:
so erzielt z.b. der studierte kfz-gutachter einkünfte aus selbständiger tätigkeit und der kfz-meister ebensolche aus gewerbebetrieb, obwohl er das selbe macht…
Wenn zb ein schüler
nun musik macht, filme dreht oder webdisigner ist (davon
einnahmen erzielt), dann kann er sich als freiberufler
einstufen und dementsprechend zb die steuerlichen vorteile
nutzen.
da gebe ich dir teilweise recht, beim künstler ist die sache klar… webdesign ist überwiegend gewerblich, gerade bei einem schüler, der homepages strickt eindeutig…
steuerliche vorteile sind bei nebengewerbe wohl zu vernachlässigen…
Wenn zb ein schüler
nun musik macht, filme dreht oder webdisigner ist (davon
einnahmen erzielt), dann kann er sich als freiberufler
einstufen und dementsprechend zb die steuerlichen vorteile
nutzen.
da gebe ich dir teilweise recht, beim künstler ist die sache
klar… webdesign ist überwiegend gewerblich, gerade bei einem
schüler, der homepages strickt eindeutig…
Auch wenn ein Schüler das bereits erlernte Wissen in Form von Nachhilfe weitergibt,
dürfte das eine freiberufliche Tätigkeit sein.