Folgende Situation: einem Alg2-Empfänger wird ab Anfang dieses Jahres auf seine Bezüge eine kleine Erbschaft in Raten angerechnet (Rückerstattung wegen nicht angegebenem „Nebeneinkommen“). Er wird davon vom Sachbearbeiter in Kenntnis gesetzt, akzeptiert es, unterschreibt dabei möglicherweise irgend etwas (nichts Widerspruchfähiges) – Genaueres ist ihm entfallen - und nimmt die monatlichen Kürzungen hin.
Jetzt aber erhält er einen Aufhebungs- und Erstattungs-Bescheid (mit Widerspruchsfrist), der rückwirkend die Abzüge des durch Erbschaft fälligen Erstattungsbetrags begründet und in der Höhe festlegt. D.h. für zwei Monate im letzten Jahr wird eine Minderung der Bezüge festgelegt, wobei dieser Minderungsbetrag seit Anfang 2009 ratenweise von den Bezügen abgezogen wird.
Das bedeutet also, dass sechs Monate lang Abzüge stattfanden, die keine rechtliche Grundlage hatten, da im voraus kein diesbezüglicher widerspruchsfähiger Bescheid ergangen war.
Wären die Abzüge rechtsgültig erfolgt, bräuchte der zurückliegende Zeitraum ja nicht mehr Inhalt des Bescheides zu sein. Ich sehe in letzterem den Beweis für die Rechtsungültigkeit der Abzüge.
Frage: kann der Bezieher die Abzüge rückwirkend anfechten und die Rückerstattung der abgezogenen Beträge verlangen?
Gruß