Kann ein Sparbuch verfallen?

Mahlzeit zusammen,
meine Bank will mir mein Sparbuch nicht auszahlen.
Ich habe ein seit über 15 Jahren nicht mehr genutztes
Sparbuch mit einem kleinen Betrag (unter DM 10) gefunden
(nach dem 3. Umzug tauchte es in einer Kiste auf :wink:).
Damit bin ich also zur Bank und wollte es auflösen.
Die sagten mir: „Wenn das Sparbuch ein paar Jahre nicht
aktualisiert wird, verfällt das Guthaben zugunsten der Bank.
Und wenn wir jetzt [nach dem angeblichen Verfall] im Archiv
nichts mehr darüber finden können, dann haben Sie halt Pech!“
Das kann ja wohl so nicht sein. OK, ich habe meine neue(n)
Adresse(n) der Bank nicht mitgeteilt, aber wenn die was von
mir wollen, hätte ja wohl eine (von mir aus auch für mich
kostenpflichtige) Anfrage beim Einwohnermeldeamt genügt.
Reicht die Vorlage des Sparbuches nicht für einen Anspruch
auf Auszahlung aus? Es kann doch wohl nicht mein Problem sein,
daß die Bank nichts mehr darüber archiviert hat?
Da ich den AGB der Bank nichts dazu gefunden habe, denke ich
mal, es gilt die BGB-Verjährung von 30 Jahren?
Freue mich über Tipps, wie ich an mein Geld komme. Wie gesagt,
es ist nicht viel, aber für einen Regenschirm würde es reichen,
und den braucht man ja zur Zeit wirklich.
Ein spannendes Fußballwochenende wünscht
Nils

aber nein doch!
Hallöchen,

das ganze ist natürlich absolut lachhaft. Die Forderung gegenüber der Bank besteht nachwievor. Die Bank kommt ja auch nicht auf den Gedanken, einen Kredit gegenüber einem Kunden auszubuchen, nur weil man 15 Jahre nicht darüber gesprochen hat.

Auch wenn der Betrag gering ist, würde ich bei der Angelegenheit bis zum Äußersten gehen, allein schon aus Prinzip. Was der Spruch mit der nicht erfolgen Archivierung bedeuten soll, weiß ich nicht. Einerseits werden Konten in Deutschland schon etwas länger als 15 Jahre elektronisch geführt und andererseits gilt bei Unterlagen bzgl. Sparkonten (im Gegensatz zu den meisten anderen Bank-Geschäftsvorfällen) eine Verjährungsfrist von 30 Jahren, wie mir unsere Kontoführung immer wieder seufzend versichert (und die macht sonst wahrlich nicht einen Handschlag mehr, als sie muß).

Also Sparbuch in die Hand genommen und dann am Schalter oder im Büro des Geschäftsstellenleiters bei erneuter Auszahlungsvereigerung solange Terror gemacht bis das inzwischen zumindest um ca. 40% angewachsene Guthaben ausgezahlt worden ist.

Gruß
Christian

Hallo,
im Amtsblatt, daß in der Tageszeitung veröffentlicht wird, lese ich immer wieder von „Aufgeboten“ (oder so) über Sparurkunden. Da steht dann, wenn sich der Inhaber nicht bald meldet, wird das Ding für kraftlos erklärt. Kann sowas passiert sein?
(Die Frage wollte ich schon lange mal loswerden.)

Cu Rene

Glaube ich nicht
Hallo Rene,

das muss was völlig anderes sein. Der Inhaber eines Sparbuchs ist bekannt… auch wenn er damit nie erscheint.
Von der Bank werden Sparbücher nie für kraftlos erklärt in irgenwelchen Amtsblättern. Außnahme: Der Kunde hat es verloren. Aber auch hier ist das nicht mehr das übliche Verfahren.

„Ewig“ nicht mehr vorgelegte Sparbücher - sofern es die letzte Kontoverbindung war - können nachdem der Kunde entweder unbekannt verzogen oder nicht mehr auf Anschreiben reagiert, zunächst mal aufgelöst werden. => Taucht ein Kunde dann mit seinem Sparbuch auf, hat er aber immer noch Anspruch auf sein Geld.

Und es hat auch seinen Grund, warum die Banken alle Unterlagen zu Sparbuchlöschungen 30 Jahre aufheben müssen. Ob hier die Zinsansprüche wie bei Schuldverschreibungen nach 4 Jahren verjährt (also nicht mehr einklagbar) sind, weiss ich nicht auswendig.

Gruß Ivo

‚Wie wird man Sparkonten los für Dummies‘ :wink:
Hallo Ivo,

„Ewig“ nicht mehr vorgelegte Sparbücher - sofern es die letzte
Kontoverbindung war - können nachdem der Kunde entweder
unbekannt verzogen oder nicht mehr auf Anschreiben reagiert,
zunächst mal aufgelöst werden. => Taucht ein Kunde dann mit
seinem Sparbuch auf, hat er aber immer noch Anspruch auf sein
Geld.

naja, es gibt auch eine andere Methode. Wir hatten mal eine Niederlassung, bei der vornehmlich ausländische Gastarbeiter ihre Konten hatten. Nachdem diese dann wieder in ihre Heimat gezogen waren (ohne uns ihre Adresse zu hinterlassen), standen auf den Sparkonten eher kleinere Beträge und die Kunden waren naturgemäß nicht mehr erreichbar. Als wir die Niederlassung dann vor knapp 10 Jahren dicht gemacht haben, haben wir vorzeitig angefangen, eine gewisse jährliche Gebühr zu berechnen, so daß dann rechtzeitig zur Auflösung der Niederlassung die Guthaben aufgebraucht waren. Die Konten konnten dann geschlossen werden.

Eine vielleicht nicht ganz nette, aber dennoch sehr elegante und effektive Methode.

Gruß
Christian

Hallo,

das muss was völlig anderes sein. Der Inhaber eines Sparbuchs
ist bekannt… auch wenn er damit nie erscheint.
Von der Bank werden Sparbücher nie für kraftlos erklärt in
irgenwelchen Amtsblättern. Außnahme: Der Kunde hat es
verloren. Aber auch hier ist das nicht mehr das übliche
Verfahren.

Steht bei uns aber wirklich ca. einmal im Monat in der Zeitung, die Bank ist (wenn ich mich recht erinnere) immer die Sparkasse, die es inzwischen (durch Fusion) eigentlich nicht mehr gibt.

Cu Rene

Hallo René,

Steht bei uns aber wirklich ca. einmal im Monat in der
Zeitung, die Bank ist (wenn ich mich recht erinnere) immer die
Sparkasse, die es inzwischen (durch Fusion) eigentlich nicht
mehr gibt.

dies Verfahren wird/wurde normalerweise dann verwendet, wenn, wie Ivo schon erwähnte, wenn der Kunden das Sparbuch verloren oder verbummelt hatte. Da das Sparbuch (im Gegensatz zum KOntoauszug) Urkundencharakter hat bzw. die Forderung verbrieft, reicht die Vorlage aus, um die Auszahlung des Guthabens zu verlangen. Vor Austellung eines neuen Sparbuches läßt man erst das alte für ungültig („kraftlos“) erklären, damit dann nicht der unehrliche Finder irgendwann auch noch Ansprüche geltend macht.

Ob das alles heute noch so ist, weiß ich nicht. Einerseits ist meine Bankausbildung inzwischen fast 10 Jahre her und andererseits führen wir seit ziemlich genau dem gleichen Zeitraum keine Sparkonten mehr. Insofern: Alles ohne Gewähr.

Gruß
Christian

so ging es aus:
Hallo,
wen es interessiert: Ich habe das Sparbuch abgegeben und eine Kontonummer hinterlassen, damit die mir das Geld überweisen. Nach drei Wochen war immer noch nichts da, ich musste also wieder hin. „Wir haben im Archiv nichts gefunden, darum haben wir Ihnen nichts überwiesen.“ Da ich aber auf Auszahlung bestand, hat sie (für mich leider nicht einsehbar) irgendwas im Computer nachgesehen und mir dann bar meine paar Euro gegeben. Ohne Abrechnung oder Erklärung, wie dieser Betrag zustandekommt. An weiteren Gesprächen war sie nicht gerade interessiert :wink: Ich habs mal nachgerechnet, es wurde seit dem letzten Eintrag (1986) der aktuell gültige Zins berechnet und nicht der damals höhere (was eh nur ein paar Cent Differenz ausmachen würde). Naja, wegen ähnlich suspekter Vorgänge bin ich da sowieso jahrelang kein Kunde mehr.
Nils

Hi,

da zählt doch, was hinten rauskommt. Du hast Dein Geld wieder, den Laden hast Du eh schon verlassen. Besser konnte es doch gar nicht kommen… :wink:

Gruß
Christian