Hi Leute,
folgende Frage: Darf ein Staatsanwalt in irgendeiner Form eine Erbauszahlung verzögern bzw. verweigern? Außerhalb der Erbunwürdigkeit gesprochen natürlich. 
Über eure Antworten freue ich mich und ich bedanke mich auch für jeden sinnvollen Gedanken. 
Und vor allem hoffe ich hiermit gegen keine Richtlinie des Forums zu verstoßen 
Grüße,
Siggi