Kann ein Staatsanwalt die Erbannahme verweigern?

Hi Leute,

folgende Frage: Darf ein Staatsanwalt in irgendeiner Form eine Erbauszahlung verzögern bzw. verweigern? Außerhalb der Erbunwürdigkeit gesprochen natürlich. :wink:

Über eure Antworten freue ich mich und ich bedanke mich auch für jeden sinnvollen Gedanken. :wink:

Und vor allem hoffe ich hiermit gegen keine Richtlinie des Forums zu verstoßen :wink:

Grüße,
Siggi

Ja das kann er,nämlich das Erbe beschlagnahmen,wenn der Verdacht auf eine Straftat (Steuerhinterziehung zum B.) besteht.