ja das geht. Das FA ist an die Entscheidung des Versorgunsamtes gebunden und muß diese nue Tatsache auch rückwirkend anerkennen, wenn sich ganz klar nachweisen lässt dass der Bescheid für den GdB erst jetzt ergangen ist.
Das einzige was sein kann, ist dass die Berücksichtigung mit dem geringen Freibetrag keine steuerliche Auswirkung hat und somit keine geänderten Bescheide erlassen werden.
Falls doch, dürfte eine Steuererstatung nicht berauschend hoch werden.