Kann ein SW-Haus einen Trecker/Schlepper kaufen und vermieten

Moin,
Haben neulich diskutiert und waren uns nicht einig.
Wie ‚bindend‘ ist der Firmenzweck im Handelsregister? oder anders:
Kann ein SW-Haus einen Trecker/Schlepper kaufen und diesen an div. (Mwst-befreite) Pferde/Schaf/Alpaka Besitzer kostenpflichtig verleihen?
Was ist Eure Einschätzung?
Danke

Hallo,

grundsätzlich geht das wohl, aber so ein paar Kleinigkeiten gibt es da schon zu beachten. Zum Einen sind die Einnahmen dann nicht als Umsatzerlöse, sondern als sonstige betriebliche Erträge zu buchen. Zum Anderen gibt es da durchaus Haftungsthemen, d.h. wenn diese Geschäfte von einem angestellten Geschäftsführer veranstaltet werden und die Sache nicht ganz so rund läuft wie ursprünglich erwartet. Es ist eine Sache, wenn man sich als Geschäftsführer bei der Kalkulation ein bisschen vertut und es zu Verlusten kommt, und eine andere, wenn sich eine Softwarebude etwas völlig artfremdem wie der Vermietung von Anhängern für bzw. mit Viehzeug derbe verkalkuliert. Vgl. § 43 GmbH-Gesetz.

Gruß
C.

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danke!
Das buchen macht der StBer. (der etwas gereitzt auf solche Ideen reagiert)
Der Geschäftsführer ist alleiniger Inhaber.
Das Stammkapital ist nicht gefärdet.
Nach 2, 3, Jahren würde das SW Haus feststellen, das sich das nicht wirklich lohnt und den Trecker an den Tierhalter verkaufen.

mit Recht.

Wenn hier solche Akrobatik von jemandem getrieben wird, der glaubt, es gäbe USt-Befreiungen für Schaf- oder Alpakabesitzer, wäre es für alle einschließlich StB besser, der Softwarehausbesitzer würde sich mehr um die kaufmännischen Grundlagen seiner Tätigkeit kümmern.

Schöne Grüße

MM

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na ja, Dieter will eigendlich nicht mehr arbeiten sondern seine Kinder unterstützen.
In der Firma ist das Geld, und er bekäme die Mwst zurück. Die Kfm. Grundlagen hat er wohl drauf, sonnst hätte er heute nicht die Möglichkeit mal eben einen(gebrauchten) Schlepper zu kaufen.
Und beim Bier kommen solche Ideen. Wenn man hört was andere so verzapfen…

Nö.

Ein Unternehmer kann die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer gibt es in D keine, bloß in der Schweiz) aus Rechnungen von anderen Unternehmern für Waren und Leistungen, die er für sein Unternehmen erwirbt, von seiner USt-Zahllast abziehen. Einschränkungen für diesen Vorsteuerabzug hängen davon ab, was für Umsätze der Unternehmer ausführt, das lassen wir für den Moment auf der Seite.

Genau so klingt dieses Geschäftsmodell, und auch die „USt-befreiten“ Pferdehalter gehören an diese Theke.

So, und jetzt beschreib doch noch mal in aller Ruhe von Null an, was Du vorhast und was Du Dir davon versprichst oder erwartest.

Vielleicht kommt dann dabei heraus, dass es für Landwirte, die ihre USt mit Durchschnittssätzen gem. § 24 UStG berechnen, interessant sein kann, zur Regelbesteuerung zu optieren, wenn sie eine bedeutende Anschaffung planen. Aber das sehen wir dann, wenn erstmal auf dem Tisch liegt, worum es denn überhaupt geht.

Schöne Grüße

MM

Wir sind eine lustige Truppe, 3 mal Dieter, einmal Max. alle (fast) Nachbarn auf’m Dorf.
2 Unternehmer die (fast) nix mehr machen, ein Büroleiter (kleiner Autozubehör Hersteller) und ich als Betriebsschlosser / Elektriker. Der SW Dieter hat eine Tochter, die für ihern Hof einen Trecker braucht. Sein SWHaus ist ne GmbH.
Er meinte neulich, vllt kauf ich den und verleih ihn an Sie. Kann ich doch über die Firma machen. Dann spart sie sich die Mwst (Umgangssprachlich, er meinte sicher korrekt die USt.) Sie zahlt mir Miete für das Ding, wir haben was vernünftiges zum Holzmachen und wenn ich richtig dicht mache (das SW Haus) kann sie ihn fürn Appel und Ei kaufen. Kohle kriegt sie ja später eh. BüroDieter hat gesagt das ein SW Haus keinen Trecker braucht und deshalb auch keinen kaufen darf (USt. betrachtet)
Eigendlich finden wir die Idee ‚brauchbar‘, also habe ich gedacht ich Frage hier mal, was wir alles nicht wissen :innocent:

Servus,

wenn das Softwarehaus einen Trecker USt-pflichtig vermietet, erfolgt die Anschaffung für das Unternehmen. Der vorgenommene USt-Abzug bei Anschaffung muss berichtigt werden, wenn die USt-pflichtige Vermietung des Treckers weniger als fünf Jahre lang stattfindet.

Bei einer verbilligten Vermietung oder später einem verbilligten Verkauf an Personen, die dem Gesellschafter-Geschäftsführer nahe stehen, ist die Verbilligung (= Abweichung von marktüblichen Werten) als verdeckte Gewinnausschüttung zu versteuern.

Schöne Grüße

MM

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Danke, das hat erstmal geholfen, wenn auch in die falsche Richtung :unamused:
Letzte Idee … Die Tochter erwirbt den Trecker über 3-4 Jahre als Mietkauf.
Unsere Eigennutzung (3 - 4 mal/Jahr in den Wald Holz machen) wird Ihr gegen gerechnet

Bsp. KP 25.000 (+ USt.) eigennutzung 4 Jahre, 16 Tage a 250 Euro = 4000 Euro
Mietkauf/Monat 48 monate 450 Euro

Geschäfte mit sich selber, darf er lt. seinem Vertrag machen.
Und ich habe mal gelernt, das es nicht verboten ist, ein schlechter Kaufmann zu sein.

oder muß man statt der BSP haften 48 Monate mindestens 60 Monate machen
Danke!

Servus,

wie gesagt - der abgezogene Vorsteuerbetrag muss berichtigt werden, wenn der erworbene Gegenstand weniger als fünf Jahre für das Unternehmen genutzt wird.

Verboten ist es nicht, aber in diesem Fall kostet es halt Körperschaftsteuer auf die Verdeckte Gewinnausschüttung - das Geschäft des Gesellschafter-Geschäftsführers mit seiner Tochter darf für die Tochter nicht günstiger sein, als es für einen fremden Dritten wäre.

Und das hier:

ist eine sehr riskante Sache - mir ist 2005 mal ein Fall begegnet, wo wegen intensiver und unstrukturierter Verquickung der Vermögenssphäre einer GmbH mit den privaten Angelegenheiten ihrer beiden Gesellschafter (und Holzmachen gehört dazu, falls man als Softwarehaus nicht eine KI von Stihl anlernen möchte) die gesamte GmbH als sog. missglückte Sachgründung verworfen und zum Leidwesen der Gesellschafter als Gesellschaft bürgerlichen Rechts besteuert wurde.

Schöne Grüße

MM

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