Kann ein Urlaubsgeld v.AG gestrichen werden?

Kann der Arbeitgeber ein Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld was 25 Jahre gezahlt wurde streichen?

Weihnachtsgeld – freiwillige Leistung oder Pflichtprogramm?

Jahr für Jahr stellt sich kurz vor Weihnachten für viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer dieselbe Frage: Wird in diesem Jahr ein Weihnachtsgeld gezahlt oder nicht?

Während Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Zahlung eines Weihnachtsgeldes in einem Arbeitsvertrag oder durch Tarifvertrag klar geregelt ist, dem Weihnachtsfest gelassen entgegen sehen können, so der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VdAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, entsteht dann häufig Streit, wenn das Weihnachtsgeld mit einem sogen. „Freiwilligkeitsvorbehalt“ durch den Arbeitgeber versehen sei.

In einer neueren Entscheidung habe sich das Bundesarbeitsgericht (AZ.: 10 AZR 606/07) grundsätzlich mit der Frage von Freiwilligkeitsvorbehalten bei Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld auseinandergesetzt und einige Streitfragen dazu geklärt. Hierbei habe das Gericht ausdrücklich festgestellt, dass der Arbeitgeber grundsätzlich einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf eine in Aussicht gestellte jährliche Sonderzahlung wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ausschließen und sich die Entscheidung vorbehalten könne, ob und in welcher Höhe er künftig diese Sonderzahlungen gewährt. Voraussetzung für die Wirksamkeit eines derartigen Freiwilligkeitsvorbehalts sei allerdings, dass der Arbeitsvertrag eindeutig regele, dass es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers „ohne jeden Rechtsanspruch“ handele, während hingegen weit verbreitete Formulierungen wie „eine freiwillige, stets widerrufliche Leistung“ im Arbeitsvertrag gerade nicht genug eindeutig seien, so dass der Arbeitgeber diese auch nicht widerrufen könne, betont Henn.

Ferner habe das Gericht auch in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich festgestellt, dass dieser Freiwilligkeitsvorbehalt sowohl im Arbeitsvertrag selbst, aber auch aus Anlass der einzelnen Sonderzahlungen erklärt werden könne, wenn der Arbeitsvertrag dazu keine Regelungen enthalte. Besteht jedoch ein wirksamer „Freiwilligkeitsvorbehalt“, so betont Henn, ist der Arbeitgeber auch nicht verpflichtet, zu Beginn des Leistungszeitraums, etwa jährlich am 1. Dezember, anzukündigen, ob dieses Mal eine Sonderzahlung gewährt werde, da ein Anspruch des Arbeitsnehmers auf dessen Zahlung von vornherein nicht bestehe.

Die beste Auskunft bekommt man bei seiner Gewrkschaft, falls man Mitglied ist. Es gibt leider viele Menschen die keine Gewerkschaft benötigen, sie machen es wie Guter Gabriel gesungen hat „he Boss ich brauch mehr Geld“ in der heutigen Zeit wirkt das nicht.

Ich hoffe das ich etwas helfen konnte.

Mit internetten Gruß

Wernetr lenzen

hi,
sorry, wir hier im osten bekommen sowas erst garnicht. kann ich dir leider nicht helfen.

sg kundy

Kann der Arbeitgeber ein Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld was 25
Jahre gezahlt wurde streichen?

Hallo Lisa,

Entschuldigung für die Verspätung.
gefühlsmäßig würde ich sagen „Nein“, es sei denn, das wurde angekündigt. Frage ist auch, ob’s dem Betrieb ibnzwischen sehr schlecht geht.

ABER: ich war Sicherheitsingenieur, kein Arbeitsrechtler. Kann also die Frage nicht fundiert beantworten.

Herzliche Grüße

Wolfgang

Kann der Arbeitgeber ein Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld was 25
Jahre gezahlt wurde streichen?