Kann ein Verfahrensfehler beim Verkauf eines öffentlichen Parkplatzes ohne vorherige Ausschreibung n

Die Gemeinde hat einen öffentlichen Parkplatz ohne Ausschreibung an einen Nachbarn unter Wert verkauft. Kaufinteressenten gibt es mehrere.
Durch den Kauf konnten die direkten Nachbarn ihr Bauvorhaben zum wirtschaftlichen eigenen Vorteil planen. Andere Nachbarn haben durch die Baumaßnahme und die Veräußerung des öffentlichen Parkplatzes Nachteile.
Kann ein Verkauf wegen Verfahrensfehler rückgängig gemacht werden und der geplante Bau des Käufers im Widerspruchsverfahren mit aufschiebender Wirkung (Baustopp) vorläufig gestoppt werden bis die Sache geklärt ist?

Gruß,
Gerd