… geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten? (weil er ein paar Tage später z.B. einen Interessenten gefunden hat, der bereit mehr als die vereinbarte Kaufsumme zu zahlen?
Es wurde doch bereits ein rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen. Kann man in so einem Fall auf Schadenersatz klagen? Lieben dank für Eure Antworten.
… geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten? (weil er ein paar
Tage später z.B. einen Interessenten gefunden hat, der bereit
mehr als die vereinbarte Kaufsumme zu zahlen?
Kommt auf die Art des Kaufvertrages an,… wenn kein schriftlicher Vertrg, gilt BGB,… nachlesen und ggf. nochmals posten,.
Es wurde doch bereits ein rechtsgültiger Kaufvertrag
geschlossen. Kann man in so einem Fall auf Schadenersatz
klagen?
Man kann immer auf Schadensersazt klagen, aber „Schadensersatz“ bedeutet, dass ein Schaden entstanden ist, und dieser gilt zu beweisen,…
problematisch immer, wenn ein mündlicher Vertrag geschlossen wurde, müsste erst einmal bewiesen werden, dass überhaupt ein Vertrag (mündlich) zustande gekommen ist,…
Es gilt immer Aufwand und Ertrag abzuwägen,…
Lieben dank für Eure Antworten.
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Dennoch gilt doch auch ein mündlicher Kaufvertrag als rechtsgültig wenngleich der Käufer dann in der Beweispflicht ist. Wie verhält sich aber dieser Sachverhalt wenn es, wie in diesem konkreten Fall, Zeugen dafür gibt?
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Dennoch gilt doch auch ein mündlicher Kaufvertrag als
rechtsgültig wenngleich der Käufer dann in der Beweispflicht
ist.
Riochtig!!!
Wie verhält sich aber dieser Sachverhalt wenn es, wie in
diesem konkreten Fall, Zeugen dafür gibt?
Der Kläger muss beweisen, der Beklagte nur den „Kopf verneinend schütteln“; bei einem Gerichtsverfahren werden die Zeugen angehört und das Gericht entscheidet dann, falls die Zeugen nach Ansicht des Gerichts die Wahrheit gesagt haben.
Was aber das Gericht betrifft, wie folgt:
Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand!.
Hallo,
wenn kein schriftlicher Vertrg, gilt BGB,
Und sonst nicht?
Gruß
loderunner (ianal)
Hi 
wenn kein schriftlicher Vertrg, gilt BGB,
Und sonst nicht?
Sonst gelten doch einzelvertraglich vereinbarte Regelungen. Das BGB regelt z.B. dass ein Kunde selbst entscheiden darf, ob er eine Reparatur oder ein neues Gerät möchte, sofern es verhältnismäßig ist. Per Vertrag kann aber vereinbart werden, dass der VK zuerst immer reparieren darf. Also würde hier nicht das BGB gelten.
So würde ich den Unterschied sehen. Wenn natürlich nur schriftlich vereinbart ist „Verkäufer verkauft Gegenstand X zum Preis von Y an den Käufer und Käufer bezahlt umgehen den vereinbarten Betrag“ dann gilt ansonsten durchaus das BGB.
LG
ausnahmefall