Hallo liebes Forum,
folgender (fiktiver) Rechtsfall. Käufer „K“ (Verbraucher) kauft bei Verkäufer „V“ (Unternehmen) ein nach seinen Spezifikationen gefertigtes Produkt. Das Produkt sagt K nicht zu und er teilt V diesen Umstand mit.
V antwortet, dass er einen Teil nachbessern könne oder aber aus Kulanz das Geld erstatten würde und die Ware zurücknehmen würde.
K fordert schnellstmögliche Nachbesserung.
Frage: Kann V einseitig vom Vertrag zurücktreten? Wenn ja, wann und unter welchen Umständen?
Danke und Gruß
Schildmann