Kann ein Vermieter bei einem Zeitmietvertrag

… von 5 Jahren und einer vereinbarten Kündigungsfrist von einem Jahr, eine 3monatliche Kündigung wegen Hausabriss rechtfertigen?

… von 5 Jahren und einer vereinbarten Kündigungsfrist von
einem Jahr, eine 3monatliche Kündigung wegen Hausabriss
rechtfertigen?

Verstehe ich nicht. Begrifflich schließen sich „Zeitmietvertrag“ und „Kündigungsfrist“ eigentlich aus. Was steht denn genau im Vertrag?

Bei einem wirksam abgeschlossenen Zeitmietvertrag wäre eine vorzeitige vermieterseitige Kündigung allenfalls aufgrund höherer Gewalt vostellbar.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__575.html

Gruß
smalbop

Bei einem Zeitmietvertrag gibt es keine Möglichkeit der ordentlichen Kündigung. Er wird für eine bestimmte Zeit geschlossen und endet dann automatisch.

Oder reden wir hier von etwas anderem?
Dann ein paar mehr Infos:

Wohnraummietvertrag oder gewerblich?
genauer Wortlaut der zeitlichen Vereinbarung?

Gruß

Joschi