Kann ein verurteilter GF GBR gründen?

Kann ein Geschäftsführer, der wg. Insolvenzverschleppung verurteilt wurde, eine GbR gründen? Welche Formen der Unternehmensgründung/ Wege in die Selbständigkeit hat er noch?

Hallo!

Kann ein Geschäftsführer, der wg. Insolvenzverschleppung
verurteilt wurde, eine GbR gründen?

Verurteilt oder nicht, eine GbR kann man nicht alleine gründen. Eine GbR entsteht, wenn mindestens 2 natürliche oder juristische Personen ein gemeinsames Ziel verfolgen. Muss nicht einmal ein unternehmerisches/wirtschaftliches Ziel sein.

Welche Formen der Unternehmensgründung/ Wege in die Selbständigkeit :hat er noch?

Als Freiberufler kann die Person immer tätig werden, sofern sie die Voraussetzungen des § 18 EStG erfüllt und ein Gericht kein Berufsverbot ausgesprochen hat. Außerdem steht der Weg zur Gründung eines Einzelunternehmens offen.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

wie geschrieben - kein Berufsverbot, Gewerbeanmeldung auf der Gemeinde klappt - und man kann - den ungünstigsten Fall angenommen - sogar als Hartz4-Empfänger ohne jegliche Bonität mit einem P-Konto eine Firma gründen …

Ob es sinnvoll ist, das steht auf einem anderen Blatt …

Gruß

H.

wie geschrieben - kein Berufsverbot, Gewerbeanmeldung auf der
Gemeinde klappt - und man kann - den ungünstigsten Fall
angenommen - sogar als Hartz4-Empfänger ohne jegliche Bonität
mit einem P-Konto eine Firma gründen …

Ob es sinnvoll ist, das steht auf einem anderen Blatt …

Das magst Du so sehen und Sinnlosigkeit suggerieren. Allerdings steht nicht einmal eine Verbraucherinsolvenz einer Selbständigkeit entgegen. Ich denke Treuhänder haben gute Gründe, wenn sie ein solches Ansinnen unterstützen.

Ich halte Erwerbslosigkeit aus Bequemlichkeit für fragwürdiger …

Gruß

osmodius

Ich habe einen Markthändler gekannt, der war ganz unten gewesen, sozusagen ein „Penner“!

Dem hat die Kirchengemeinde ermöglicht, sich in deren Namen einen kleinen Zusatzverdienst und - viel Wichtiger - ein neues Selbstbewußtsein zu geben!

Ich habe übrigens nicht gemeint, sich in die soziale Hängematte zurückzuziehen, der normale Arbeitsmarkt steht auch solchen Leuten offen, die eventuell mit besten Absichten die Insolvenz „verschleppt“ haben, immer noch auf Rettung hoffend!

Gruß

H.