Kann ein Verwalter einer Wohnungseigentumsverwaltung eine Vollmacht mit Weisungen zurückweisen, für eine WEG-Versammlungß

Hallo,
eine Frage,
Wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft nur aus zwei Eigentümern besteht. Die Verwaltung eine Versammlung einberuft. Die Verwaltung hat der Einladung ein Blankoformular zur Erteilung einer Vollmacht beigelegt.
Der Eigentümer A erteilt eine Vollmacht für seine 6 Wohnungen und knüft daran Weisungen, wie die Verwaltung abstimmen soll.

Nun weißt die Verwaltung diese Vollmacht ab, ist das o.k.?
Die Verwaltung kann doch nicht ernsthaft eine Blankovollmacht mit zur Einladung legen und denken, dass diese so unterschrieben wird.
Ist das Beilegen eines Vollmachtformulars nicht schon ein Hinweis darauf, dass die Verwaltung die Vollmacht übernimmt? und u. U. auch mit den Weisungen des Eigentümers?
Vielen Dank im Voraus, ich hoffe ich habe doch noch so geschrieben, dass meine Frage halbwegs zu verstehen ist.