Hallo Wissensgemeinde,
Mieter A mietet vor 6 Jahren eine Wohnung in 6-Fam.Haus.
Üblicher Formularmietvertrag. Vermieter sagt, wöchentliche Kehrwoche des Treppenhauses nur bis zur unteren Wohnung sowie im 6-wöchigen Wechsel Mülltonnendienst und im Winter alle 6 Wochen Kehr/Streufpflicht. Im Formularmietvertrag steht eine Hausordnung und vermutlich bei den anderen Mietmietern in deren Mietverträge andere „Hausordnungen“.
Im Haus ist selber keine Hausordnung öffentlich und Versuche des Mieters A um eine öffentliche Hausordnung wird nicht reagiert.
Nach jeder Eigentümerversammlung wird Mieter A darauf hingewiesen, dass die Hausverwaltung einen Dienstleister mit der Durchführung der Reinigung kostenfplichtig beauftragen würde, weil Mieter sich an die Hausordnung nicht halten.
Dies trifft nicht auf Mieter A und der Nachbarwohnung zu.
Hinweise von Mieter A, dass es bei Anmietung der Wohnung eine Vereinbarung gibt, wird seitens Hausverwaltung nicht kommentiert, Mieter A aber auch nicht direkt beschuldigt.
a) Mieter A wäre der Ansicht, dass die Hausverwaltung nicht in den Mietvertrag mit Mieter B eingreifen dürfte.
Wäre diese Ansicht richtig?
b) Müsste Vermieter dem Mieter A nicht mitteilen, wenn Vermieter der Hausverwaltung eine Vollmacht erteilt hätte, dass die Hausverwaltung nunmehr mietvertragliche Vereinbarungen mit dem Mieter A treffen dürfte ?
Mieter A glaubt, dass die jährlichen Anschreiben der Hausverwaltung für Mieter A aufgrund dessen spezielle Vereinbarung mit dem Vermieter nicht zu interessieren hat.
Mieter A möchte sich nicht jährlich über die Hausverwaltung ärgern und wäre für Links etc. dankbar.
Grüsse aus dem sonnigen Baden:wink:
