Kann ein Verwalter mietvertragliche Vereinbarung m

Hallo Wissensgemeinde,

Mieter A mietet vor 6 Jahren eine Wohnung in 6-Fam.Haus.
Üblicher Formularmietvertrag. Vermieter sagt, wöchentliche Kehrwoche des Treppenhauses nur bis zur unteren Wohnung sowie im 6-wöchigen Wechsel Mülltonnendienst und im Winter alle 6 Wochen Kehr/Streufpflicht. Im Formularmietvertrag steht eine Hausordnung und vermutlich bei den anderen Mietmietern in deren Mietverträge andere „Hausordnungen“.
Im Haus ist selber keine Hausordnung öffentlich und Versuche des Mieters A um eine öffentliche Hausordnung wird nicht reagiert.

Nach jeder Eigentümerversammlung wird Mieter A darauf hingewiesen, dass die Hausverwaltung einen Dienstleister mit der Durchführung der Reinigung kostenfplichtig beauftragen würde, weil Mieter sich an die Hausordnung nicht halten.
Dies trifft nicht auf Mieter A und der Nachbarwohnung zu.

Hinweise von Mieter A, dass es bei Anmietung der Wohnung eine Vereinbarung gibt, wird seitens Hausverwaltung nicht kommentiert, Mieter A aber auch nicht direkt beschuldigt.

a) Mieter A wäre der Ansicht, dass die Hausverwaltung nicht in den Mietvertrag mit Mieter B eingreifen dürfte.
Wäre diese Ansicht richtig?

b) Müsste Vermieter dem Mieter A nicht mitteilen, wenn Vermieter der Hausverwaltung eine Vollmacht erteilt hätte, dass die Hausverwaltung nunmehr mietvertragliche Vereinbarungen mit dem Mieter A treffen dürfte ?
Mieter A glaubt, dass die jährlichen Anschreiben der Hausverwaltung für Mieter A aufgrund dessen spezielle Vereinbarung mit dem Vermieter nicht zu interessieren hat.

Mieter A möchte sich nicht jährlich über die Hausverwaltung ärgern und wäre für Links etc. dankbar.
Grüsse aus dem sonnigen Baden:wink:

hallo Wissbegierige

Hallo Wissensgemeinde,

Mieter A mietet vor 6 Jahren eine Wohnung in 6-Fam.Haus.
Üblicher Formularmietvertrag. Vermieter sagt, wöchentliche
Kehrwoche des Treppenhauses nur bis zur unteren Wohnung sowie
im 6-wöchigen Wechsel Mülltonnendienst und im Winter alle 6
Wochen Kehr/Streufpflicht. Im Formularmietvertrag steht eine
Hausordnung und vermutlich bei den anderen Mietmietern in
deren Mietverträge andere „Hausordnungen“.
Im Haus ist selber keine Hausordnung öffentlich und Versuche
des Mieters A um eine öffentliche Hausordnung wird nicht
reagiert.

Ja warum auch. Alleiniger Ansprechpartner für den M wäre der VM als Vertragspartner und nicht die Hausverwaltung. Es sei denn, die Hausverwaltung ist vom VM beauftragt worden.

Nach jeder Eigentümerversammlung wird Mieter A darauf
hingewiesen, dass die Hausverwaltung einen Dienstleister mit
der Durchführung der Reinigung kostenfplichtig beauftragen
würde, weil Mieter sich an die Hausordnung nicht halten.

Auch hier wäre für die Eigentümerversammlung der VM Ansprechpartner, der dann den M kontaktiert. Weisungen braucht der M von einer Eigentümerversammlung (ETV) nicht entgegen nehmen. Also schön ruhig bleiben.

Dies trifft nicht auf Mieter A und der Nachbarwohnung zu.

egal

Hinweise von Mieter A, dass es bei Anmietung der Wohnung eine
Vereinbarung gibt, wird seitens Hausverwaltung nicht
kommentiert, Mieter A aber auch nicht direkt beschuldigt.

Also ist der VM für die Einhaltung von Beschlüssen der ETV verantwortlich. Wenn er dies nicht wegen dem Mietvertrag an den M weitergeben kann, soll dies nicht die Sorgen des M sein. Der VM kann ja seine Verpflichtungen auch gerne selber wahrnehmen.

a) Mieter A wäre der Ansicht, dass die Hausverwaltung nicht
in den Mietvertrag mit Mieter B eingreifen dürfte.
Wäre diese Ansicht richtig?

Ja, wenn beide keine Vertragspartner sind und die Hausverwaltung ohne Auftrag des VM tätig wird.

b) Müsste Vermieter dem Mieter A nicht mitteilen, wenn
Vermieter der Hausverwaltung eine Vollmacht erteilt hätte,
dass die Hausverwaltung nunmehr mietvertragliche
Vereinbarungen mit dem Mieter A treffen dürfte ?

Vereinbarungen die über den bestehenden MV hinausgehen bedürfen der Zustimmung des Mieters, egal wer für diese Verhandlungen eine Vollmacht hat. Den meisten Dingen muß der Mieter nicht zustimmen.

Mieter A glaubt, dass die jährlichen Anschreiben der
Hausverwaltung für Mieter A aufgrund dessen spezielle
Vereinbarung mit dem Vermieter nicht zu interessieren hat.

Der gelebte Glaube passt nur insofern inwieweit es sich um die Einhaltung von den im MV vereinbarten Dinge geht und die Hausverwaltung damit beauftragt wurde.

Mieter A möchte sich nicht jährlich über die Hausverwaltung
ärgern und wäre für Links etc. dankbar.
Grüsse aus dem sonnigen Baden:wink:

Hmm, ärgern ist schlecht für die Gesundheit und ändert am Prozedere rein gar nichts. :smile:

Einfach mal prüfen, ob sich Mitteilungen auf Vereinbarungen im MV beziehen. Wenn nicht, wäre hier sowieso keine Basis gegeben.

vlg MC