Kann ein volljähriger Schüler/in eine Rechnung stellen, die vom Finanzamt anerkannt wird?

Liebe/-r Experte/-in,

meine Tochter (Schülerin 18 Jahre) möchte einen Aushilfsjob (Garderobe)für einen Veranstaltungservice annehmen. Diese wollen von ihr eine Rechnung.

Sie kann eine Rechnung stellen ohne die Mehrwertsteuer auszuweisen (also auch ohne Steuernummer). Ist das richtig?

Sie kann im Monat bis zu 400,- € unversteuert hinzuverdienen. Richtig?

Ich (als Vater) muss diesen Verdienst am Jahresende in meiner Steuererklärung angeben. Richtig?

Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus

Andreas Stieper

Hallo,
ich bin jetzt kein Steuerberater und kann nur auf die bisherige Praxis zurückgreifen.
Derartige Rechnungen werden nicht anerkannt, da es sich nicht um Gewerbetreibende handelt.
Weiter sind Geschäfte im Familienkreis immer problematisch. Es muß Geld nachweislich fließen und es darf kein Scheingeschäft sein.
Eine andere Möglichkeit ist die Beschäftigung als Minijob. Hier sind allerdings die pauschalen Beträge abzuführen und eine Anmeldung ist zu tätigen. Dann wären es Betriebsausgaben der haushaltsnahe Dienstleistungen.
Alles andere fliegt schnell auf.

MfG
DM

Hallo,
es handelt sich um keine Geschäfte im Familienkreis.
Es war eine (einmalige) Anfrage einer Firma. Die Frage, die dahinter steht, welche Voraussetzungen müssen bestehen, damit die Fa. die Personalkosten beim Finanzamt geltend machen kann.
MfG
AST

Hallo Herr Stieper,

Ihre Annahmen sind sämtlich falsch.

Man kann bis 400,00 Euro als geringfügig Beschäftigter dazuverdienen (immer nur im Angestelltenverhältnis). Finger weg von der Selbständigkeit!!! Wer ständig für denselben Auftraggeber tätig ist, ist lediglich scheinselbständig und von daher wie ein Angestellter zu behandeln. Das wird geprüft und ggf. nachträglich berichtigt. Dabei kann rückwirkend Sozialversicherungspflicht eintreten. Dann können theoretisch auch Beiträge nachgefordert werden.

Eltern müssen das Geld, das Kinder auf eigene Rechnung verdienen, nicht versteuern. Steuerpflichtig ist immer der Arbeitnehmer, bzw. der Unternehmer - auch wenn er/sie minderjährig ist.

Für Schüler, die nur kurzfristig beschäftigt sind, gelten unter besonderen Umständen sozialversicherungsrechtliche Sonderregelungen. Dann kann auch über 400,00 € verdient werden. Die Steuerberater des Veranstaltungsservice müssen wissen, wie das funktioniert. Stichwort: kurzfristige Beschäftigung.

Gruß
Wolfgang

Hallo Herr Bröker,

vielen Dank für Ihre Aufklärung.
Es geht hier nur um kurzfristige Beschäftigung.
Deshalb meine Frage: „Kann meine Tochter - oder unter welchen Voraussetzungen kann meine Tochter - eine Rechnung stellen?“

Gruß
Andreas Stieper

Hallo Herr Stieper,

wenn die Tochter eine Rechnung erstellen soll, muss sie ein Gewerbe anmelden. Ich halte das für schwachsinnig und rate dringend davon ab.
Als kurzfristig Beschäftigte (Sonderregelung insbesondere für Schüler und Studenten) ist man angestellt und braucht keine Rechnung zu schreiben. Das muss lediglich mit dem Lohnbüro der Firma abgestimmt werden.

Gruß
Wolfgang Bröker